CDU kann sich die Einführung einer Bezahlkarte für GE vorstellen
Kutzborski: Gerechtigkeit steigern
Schon im November des letzten Jahres hatten sich die Länder darauf geeinigt, eine sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete flächendeckend einzuführen. Mittlerweile haben sich Ende Januar 14 der 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Standard für ein Vergabeverfahren verständigt, das im Sommer 2024 abgeschlossen sein soll.
„Endlich kommt Bewegung in die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und es werden konkrete Schritte eingeleitet, die eine Umsetzung der Idee auf den Weg bringen“, erklärt Monika Kutzborski, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU.
Mit der Bezahlkarte soll künftig geflüchteten Menschen ermöglicht werden, staatliche Leistungen als Guthabenkarte zu erhalten, so dass die Auszahlung von Bargeld weitgehend wegfällt. „Ich sehe damit eine reelle Chance, illegalen Geldtransfers ins Ausland entgegenzuwirken und die finanzielle Unterstützung der Bedürftigen vor Ort zu sichern. Alle Asylsuchenden haben das ‚Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums‘. Das Auszahlungssystem der staatlichen Sozialleistungen ist jedoch stark missbrauchsanfällig wodurch oftmals falsche Anreize gesetzt werden. Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ist daher nicht nur richtig, weil sie hilft, den Missbrauch von sozialen Leistungen zu erschweren, sondern auch, weil unsere Verwaltung durch deutlich weniger bürokratischen Aufwand entlastet wird“, sagt Kutzborski.
Die CDU-Fraktion hat daher in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses eine Anfrage gestellt, welche Möglichkeiten seitens der Verwaltung gesehen werden, ein Bezahlkartensystem in Gelsenkirchen einzuführen. „Wir glauben, dass die Einführung eine große Chance für mehr Gerechtigkeit sorgt und fordern Bund und die Länder auf, die Umsetzung rasch voranzutreiben“, so Kutzborski abschließend.