Batzel: Ersatzprogramm hilft Gelsenkirchener Vereinen für 2023 nicht
Wie bereits thematisiert, enthält der Bundeshaushalt 2023 der Ampel-Koalition keine neuen Programmmittel für eine Fortsetzung des Investitionspakts Sportstätten. Damit unterstützte der Bund mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten. Bund und Länder hatten vereinbart, kommunale Sportstätten finanziell zu fördern und dafür ein millionenschweres jährliches Investitionspaket aufgelegt. Dabei gab es folgende Regelung: Bund und Länder übernehmen 90 Prozent der Kosten, zehn Prozent übernehmen die Kommunen, in denen die Sportstätten liegen. Forderungen der Länder nach einer Fortsetzung des Investitionspakts wurden nicht aufgegriffen.
In einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vom 09.12.2022 (Unterstützung des Sports in der Metropole Ruhr) wird erklärt, dass sich der Bund auch weiterhin mit finanziellen Mitteln für kommunale Sportstätten des Breiten- und Vereinssports engagiere. Es wird auf das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) verwiesen.
Nach einer Auswahl von 111 Projekten aus dem Bereich Sport in 2022 sollen auch für das Jahr 2023 erneut 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm SJK bereitstehen.
Diese Ausführungen nahm die CDU-Fraktion zum Anlass um sich im Ausschuss für Sportentwicklung (vgl. Drucksache Nr. 20-25/4821) durch eine Anfrage danach zu erkundigen.
Hierzu führt der sportpolitische Sprecher der CDU in Gelsenkirchen, Andreas Batzel, wie folgt aus:
„Uns hat interessiert, ob in Gelsenkirchen Mittel für neue Projekte beantragt worden sind. Aus der Antwort ergibt sich, dass keine Mittel für neue Projekte beantragt worden sind. Die Gründe dafür lagen in dem sehr kurzen Antragszeitraum.“
Im Förderprogramm der Ampel liegt außerdem der Schwerpunkt im Bereich Klimaschutz und energetische Sanierung. Die Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen vorbildhaft in Bezug auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Sie müssen über ein hohes Innovationspotential zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur verfügen. Nach Sanierungsabschluss müssen die Maßnahmen die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen.
„Wie die Verwaltung in der Antwort auf die Anfrage weiter mitteilt, wird das Förderprogramm mit seinen neuen Förderschwerpunkten seitens der Verwaltung als wesentlich kostenintensiver für die Stadt eingeschätzt. Das Programm fördert nämlich 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 % – vorher waren es 90 %“, so Batzel weiter.
„Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Ampelregierung im Bund Mittel für den Sportbereich deutlich einstampft. Unsere Vereine brauchen jedoch unbedingt Sportstätten, die auf dem neuesten Stand sind. Leider ist die Realität in Gelsenkirchen an vielen Stellen eine andere und die finanziellen Mittel vor Ort sind sehr begrenzt. Das sollte den Verantwortlichen der Ampel-Koalition in Berlin auch bekannt sein! Hier wird eindeutig an der falschen Stelle gespart! Dass das Bundesinnenministerium weitere Mittel aus dem Bundesprogramm SJK voranbringt, die in Gelsenkirchen aus den genannten Gründen definitiv nicht ankommen werden, setzt dem Ganzen die Krone auf“, erklärt Batzel abschließend.