Richtige Entwicklung: Institutionelle Wohnungswirtschaft braucht neuen Mietenspiegel
Der Gutachterausschuss der Stadt Gelsenkirchen erarbeitet aktuell die Grundlagen für die Veröffentlichung eines neuen Mietenspiegels für die Stadt Gelsenkirchen. Vorgesehen ist die Erstellung eines einfachen Mietenspiegels. Auf der Basis aktueller Mietpreisdaten soll der Mietenspiegel 2019 überarbeitet und fortgeschrieben werden. Für die Erstellung eines qualifizierten Mietenspiegels ist, nach Aussage des Gutachterausschusses, die Datenbasis nicht ausreichend.
„Die regelmäßige Überprüfung eines marktgerechten Mietniveaus gibt wichtige Impulse für die dringend benötigte Schaffung von modernem und barrierefreiem Wohnraum in der Stadt,“ so der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Frank Winkelkötter: „Die zur Erreichung der Klimaziele notwendige Anpassung des Wohnungsbestandes wird hierdurch oftmals erst ermöglicht. Der Mietenspiegel ist daher für private und institutionelle Vermieter ein wichtiges Entscheidungskriterium für, oder auch gegen, eine Modernisierung von Gebäuden oder die Umsetzung von Neubauprojekten in unserer Stadt.“
Winkelkötter geht davon aus, dass sich in dem aktualisierten Mietenspiegel neue Baujahresgruppen wiederfinden, denn der Mietenspiegel 2019 endet zur Zeit mit der Baujahresgruppe 11, die Gebäude der Baujahre 2002 – 2016 umfasst. Zusätzlich das Mietpreise von Neubauten der Folgejahre in dem Mietenspiegel berücksichtigt werden, ist somit die Einführung einer Baujahresgruppe ab Baujahr 2017 zielführend. So könnten die Mieten der Neubauprojekte aus den letzten fünf Jahren im Mietenspiegel ausgewiesen werden.
Die Erfahrungen bei der Vermietung von Neubauwohnungen in dieser Zeit zeigt deutlich, dass Nettokaltmieten auch im Preissegment zwischen 9,00 und 10,00 €/m² Wohnfläche auch in großen Teilen unserer Stadt Akzeptanz finden. Eine Vermietung in diesem Preissegment ist dringend notwendig, um angesichts der erheblichen baulichen und technischen Anforderungen an Neubauvorhaben eine aus Investorensicht angemessene Wirtschaftlichkeit der Projekte erreichen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Datenerhebung bei den Wohnungsunternehmen für diese Baujahresgruppe eine gut ausreichende Grundlage schaffen wird.
Winkelkötter betont: „Ein Ausweis dieses Mietpreisniveaus in dem neuen Mietenspiegel wird dazu führen, dass dieses Preisniveau auch für Investoren außerhalb der Stadt sichtbar wird und Anreize schafft, Neubauprojekte in Gelsenkirchen umzusetzen. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zu den umliegenden Kommunen, befindet sich Gelsenkirchen aktuell im Nachteil bei der Gewinnung von Investoren für Wohnungsbauprojekte. Die Mietpreise einiger benachbarter Kommunen sind für Investoren deutlich attraktiver.“ Dies bezieht sich sowohl auf den frei finanzierten Wohnraum, als auch auf die Förderkonditionen bei öffentlich geförderten Wohnungen.