Brosch: Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen 20 Jahren gravierend geändert
Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Diese Feststellung trifft auch auf die bisherige Gestaltungssatzung im Stadtteil Hassel aus dem Jahr 2001 zu. „Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung sind in den verschiedenen (Wohn-)Quartieren innerhalb des Satzungsgebietes zahlreiche Veränderungen eingetreten. Darauf muss eine neue und geänderte Satzung hinreichend Rücksicht nehmen und letztlich Antworten geben“, sagt der örtliche Stadtverordnete
Alfred Brosch (CDU) und führt weiter aus: „Bei den ehemaligen Werkswohnungsbeständen mit einem doch relativ kleinen Wohnzuschnitt ist nach der zwischenzeitlichen Privatisierung erkennbar, dass es bei den neuen Eigentümern den nachvollziehbaren Wunsch gibt, diese Objekte an ihre individuelle Lebens- und Wohnvorstellungen anzupassen. Das macht einen Ordnungsrahmen in Form einer Gestaltungssatzung zwar erforderlich, aber verbindet auch den Anspruch, dass die Regelungen gleichzeitig Antworten für Gegenwart und Zukunft geben. Allein die wachsende Parkplatznot in den Quartieren wirft die Frage auf, ob Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall nicht übermäßig behindert werden. Auch so manche reine Anliegerstraße von damals ist längst zu einer Durchgangsstraße geworden. Diese Veränderungen müssen in einer zukünftigen Satzung hinreichend berücksichtigt werden.“
Vor drei Jahren hatte die Stadtverwaltung eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung angekündigt. In einem ersten Treffen anlässlich einer Bürgerversammlung (Juli ‘17) standen jedoch mehr Bedenken als Antworten im Raum. Wirkliche Details konnten zu dem Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Völlig losgelöst von stadtplanerischen Aspekten am Gebäudebestand und dem Wunsch eines homogenen Stadtbildes muss auch der Siedlungsbereich einschließlich der Verkehrswege eine gesamtheitliche Berücksichtigung finden. Ferner gilt es zu berücksichtigen, dass insbesondere für manchen langjährigen Mieter der Schritt zu Eigentum nicht langfristig geplant, sondern eher in der "Privatisierungsoffensive“ begründet ist.
Brosch: „Spätestens für all diejenigen, die altersbedingt nicht mehr am aktiven Erwerbsleben teilnehmen, können hohe Satzungsauflagen unter Umständen schnell zu hohen finanziellen Belastungen führen, die dann nur sehr schwer oder gar nicht gestemmt werden können.“
Aus all den Erfahrungen des zurückliegenden Zeitraums stellt sich für Brosch somit die Frage, ob es daher tatsächlich umfänglicher baulicher Regelungen bedarf und wie die Einhaltung bisher und in Zukunft geprüft werden soll.
Brosch: „In zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Betroffenen innerhalb des Satzungsgebietes ist genau hierzu eine breite Verunsicherung wahrnehmbar. Daher halten wir vor einer finalen Beratung in den politischen Gremien eine breite Beteiligung der betroffenen Anlieger nicht nur für wünschenswert sondern unverzichtbar.“