Kurth: „Urteil hat Status Quo in Gelsenkirchen vorerst nicht verändert“
Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten für Diesel-PKW erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Sascha Kurth, mit Blick auf Gelsenkirchen:
„Das Urteil selbst betrifft ja nur die grundsätzliche Zulässigkeit von Fahrverboten ohne konkreten Blick auf Gelsenkirchen. Da mögliche Fahrverbote sowieso am Horizont der Debatte standen, ändert das Urteil über die grundsätzliche Zulässigkeit vorerst nichts am Status Quo oder der Debatte für Gelsenkirchen. Für uns als CDU bleibt klar: Fahrverbote wird es mit uns nicht geben, wir werden alles tun, um sie in Gelsenkirchen zu verhindern! Fahrverbote sind mit Blick auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unsozial und lösen die grundlegenden Probleme auch nicht, da sie einzig zu Verlagerungseffekten führen.“
Mit Blick auf die kommende Debatte sieht die CDU noch mehr als genug Handlungsspielraum abseits von Fahrverboten in Gelsenkirchen: „Wir werden jetzt erleben, dass Lobbyorganisationen wie die ‚Deutsche Umwelthilfe‘ (DUH) und andere ideologisch motivierte Gegner des Individualverkehrs eine verschobene Diskussion führen werden. Klar ist für Gelsenkirchen aber: Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Luftqualität an den mit Messpunkten versehenen Hotspots. Hier haben wir nachweisbar erhebliche Erfolge mit den bisherigen Maßnahmen erreicht und halten die Grenzwerte zum weit überwiegenden Teil ein. Verbleibende Probleme werden wir mit smarten Lösungen für unsere Stadt lösen können, Fahrverbote sind daher überflüssig. Für uns als CDU ist die Investition in eine intelligente und vernetzte Verkehrssteuerung beispielsweise deutlich besser, als jedes Fahrverbot. Hier müssen alle politischen Kräfte, deren primäreres Augenmerk das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger ist, an einem Strang ziehen!“ so Kurth abschließend.