Werner Wöll: Verwaltung soll ihren Verpflichtungen als Denkmalschützer nachkommen
Das ehemalige Rittergut “Haus Leithe“ ist baurechtlich ein Denkmal. Seit 2010 steht das Ensemble leer, obwohl baurechtliche und denkmalrechtliche Genehmigungen für eine wohnwirtschaftliche Nutzung seit 2015 vorliegen. Offensichtlich gibt es beim privaten Eigentümer Vermarktungsschwierigkeiten der Immobilie. Die Baulichkeiten wurden zwischenzeitlich zwar gegen Vandalismus gesichert, offenkundig aber nicht gegen Witterungseinflüsse, die insbesondere in den bevorstehenden Wintermonaten weitreichende Schäden verursachen können. Werner Wöll, Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss: „Wir wollen “Haus Leithe“ nicht dem Verfall preisgeben! Der lange Leerstand kann für eine derartige Immobilie das Ende bedeuten. An einem solchen historischen Anwesen gehören regelmäßige Reparaturen zur Tagesordnung. Schon allein ein verschobener Dachziegel kann katastrophale Folgen haben, wenn dies längere Zeit unentdeckt bleibt. Mit der Aufgabe der Bewirtschaftung ist dieses Risiko schon seit viel zu langer Zeit vorhanden.“ Auf Grund des hohen Denkmalwertes der ältesten Immobilie im Stadtgebiet muss auch der Verwaltung als Denkmalschützer an einem substanziellen Erhalt der Liegenschaft gelegen sein. „Mit unserem Antrag zur kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wollen wir von der Verwaltung erfahren, ob und welche denkmalrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf den Eigentümer bestehen und welche kurzfristig einzuleitenden Verfahrensschritte möglich sind, um einen weiteren Verfall zu stoppen der am Ende den Denkmalwert in Frage stellt“, erklärt Wöll abschließend.