Heinberg: Das Integrationsgesetz des Bundes spricht eine klare Sprache
„Die sogenannte Mahnwache von Flüchtlingen vor dem Hans-Sachs-Haus, eine politische Aktion die nach unserer Einschätzung von der MLPD und ihrem Beiboot AUF mindestens unterstützt und befeuert wird, ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein stadtpolitisches Ärgernis, das immer mehr Menschen den Kopf schütteln lässt,“ mit einer klaren Haltung bezieht der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Heinberg jetzt Stellung zur sogenannten Mahnwache in der Gelsenkirchener City. Für die CDU-Fraktion ist es nicht nur schwer verständlich, dass sich offenbar Stadtverwaltung und Polizeibehörde auf eine Duldung der Zustände und Aktionen vor dem HSH bis zum 31.08.16 verständigt haben, sondern die CDU-Mandatsträger kritisieren auch die damit aufscheinende Haltung, auf dem Vorplatz des HSH könnte auch nur irgendwas am Integrationsgesetz des Bundes verhandelt werden. Wolfgang Heinberg: „Wir haben eine klare Haltung: Recht ist in Deutschland Gott sei Dank nicht mehr auf der Straße verhandelbar, sondern nur im Gerichtssaal. Und solange es keine gemeinsame Praxis in NRW gibt, für die die Landesregierung sorgen muss, wird Bundesrecht so angewandt, wie Bundesrecht entschieden wurde. Heißt: schon die gewährte Kulanz was die Wohnsitzauflage für Menschen angeht, die zwischen Januar 2016 und dem 06. August zu uns gekommen sind, ist großzügig und nimmt die Rücksicht, die man von einem sozialen Rechtsstaat erwarten darf. Mehr ist nur drin, wenn NRW das will und finanziert. Die Flüchtlinge jetzt für politische Ziele zu instrumentalisieren und zu missbrauchen, die im Kern ein anderes Deutschland als das Deutschland des Grundgesetzes wollen, darf nicht hingenommen werden.“