Totzeck: Die Konsequenzen aus dem BSG-Urteil belasten den kommunalen Haushalt und sind Niemandem zu erklären
Am 20.01.16 hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut bekräftigt, dass hier lebende EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe haben, obwohl sie von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Der Anspruch kann nach Auffassung des BSG auch schon vor sechsmonatigem Aufenthalt bestehen. Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die Stadtkämmerin in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu den absehbaren Auswirkungen des BSG-Entscheides für den städtischen Haushalt informiert und erste Zahlen nennt, wie sich dieses Urteil auf die Erreichung der Stärkungspaktvorgaben auswirkt. Christina Totzeck, Sprecherin der CDU im Ausschuss für Soziales und Arbeit: „Das Recht eines jeden EU-Bürgers, den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften eines vereinten Europas. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme gefährdet aber die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Es muss auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die bei uns längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben.“ Christina Totzeck hält es darum für richtig, dass EU-Bürger weder Hartz IV noch Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ohne vorher hier erwerbstätig gewesen zu sein. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts sprechen jedoch arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Bürgern spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II zu, obwohl diese von Hartz IV ausgeschlossen sind. Damit werden Entscheidungen des EuGH auf den Kopf gestellt. Totzeck: „Unsere politische Haltung ist klar. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Missbrauch der Sozialgesetze bei fehlendem Willen zur Erwerbstätigkeit verhindert wird und wir erwarten von Frau Nahles und ihrem Bundessozial-ministerium schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. Heißt: wer sich als EU-Bürger auf Arbeitssuche bei uns befindet, bisher nicht in die Sozialkassen eingezahlt hat und in Not gerät, dem muss sein Heimatland helfen, in das er ja auch problemlos wieder einreisen kann. Und wir müssen auch entschiedener gegen den Missbrauch bei den scheinselbständigen EU-Bürgern in den Großstädten vorgehen. Dazu gehört auch zu kontrollieren, ob eine Selbständigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Sozialleistungen dienen nicht der finanziellen Unterstützung unrentabler Geschäftsmodelle. Mehr Kontrolle wird auch mehr Geld kosten. Aber mehr Kontrolle kann auch helfen, einen möglichen ungerechtfertigten Bezug von Soziallleistungen zu reduzieren oder zu verhindern. Gerade auch das Thema Arbeitsmigration aus Südost-Europa auch nach Gelsenkirchen scheint mir Anlass genug über diese Forderungen nachzudenken.“