CDU: Landesregierung lässt Kommunen mit der Inklusion allein
Totzeck: Wir sind erstaunt, dass Gelsenkirchen der Klage nicht beigetreten ist
Laut heutiger Berichterstattung der WAZ im Mantelteil hätten insgesamt 52 Städte und Gemeinden aus NRW beim Verfassungsgerichtshof des Landes Beschwerde gegen das Inklusionsgesetz erhoben. Mit ihrer Beschwerde wehren sich die Städte und Gemeinden aus NRW gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen. Im November 2013 ist mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern als Regelfall eingeführt worden. Dazu äußert sich die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion Gelsenkirchen, Christina Totzeck, wie folgt: „Grundsätzlich war und ist es ja ein löbliches Ziel, die Inklusion in Schulen voranzutreiben. Weniger löblich ist allerdings der Umgang der Landesregierung mit den Kommunen, was die Umsetzung der Inklusionsmaßnahmen angeht. Die Lehrerinnen und Lehrer mussten und müssen sich nun auch den neuen Aufgaben stellen, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gleichzeitig zu unterrichten. Und sie erhalten dabei viel zu wenig Unterstützung von geschulten Betreuern und Sonderpädagogen, die in jeder Schule fehlen. Da muss sich niemand wundern, dass sich die Kommunen und Gemeinden mit den neuen Herausforderungen allein gelassen und übergangen fühlen. Auch Gelsenkirchen erfährt hier viel zu wenig finanzielle Unterstützung durch das Land und wir wundern uns doch sehr, warum sich die Stadt an der Klage nicht beteiligt hat.“
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