Brosch: Rechtzeitiges Einbinden örtlicher Fachleute ist für CDU unverzichtbar
Nachdem Gelsendienste (GD) der Bürgerschaft noch Ende 2014 eine kräftige Gebührenanhebung (in der Spitze 18%) beschert hatte, gab es in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses (20.05.) nun erste Informationen darüber, dass die Verwaltung die Arbeit zur Friedhofsbedarfsplanung aufgenommen hat und hierzu erste Überlegungen mitteilte. Hierbei drängt sich für die CDU und ihren Sprecher im Betriebsausschuss GD Alfred Brosch der Eindruck auf, das ein Mitwirken der örtlichen Fachleute (u.a. Verbände der örtlichen Friedhofsgärtner, Bestatter, …) nicht oder erst in einer sehr späten Phase vorgesehen ist. Auf die seitens der CDU hierzu wiederholt vorgebrachte Anregung gab es seitens der Verwaltung bislang keine Antwort. „So gut externe Planungsbüros sicherlich Vor-/Zuarbeiten leisten können, wird es schlussendlich jedoch darauf ankommen, dass die örtlichen Akteure dieses Konzept als Multiplikatoren mittragen und hierfür die örtlichen Kunden gewinnen“, so Brosch. „Im Alltag sind es doch gerade die Bestatter, die über die Belegungszahlen der kommunalen Friedhöfe mit oder sogar für die Angehörigen eine (Vor-)Entscheidung treffen. Daher ist gerade die Beratungskompetenz der örtlichen Fachleute und Akteure, bezogen auf die regionalen Zusammenhänge innerhalb und um Gelsenkirchen herum sicherzustellen“, ergänzt Brosch. Zur Erinnerung: bereits 2005 hat die CDU in Gelsenkirchen erstmalig auf die Gebühren-Problematik hingewiesen. In 2010 konstatierte die Geschäftsführung von GD, dass man sich dieser Tatsache wohl stellen müsse. Inzwischen sind wir ein ganzes Jahrzehnt weiter. Bei aller Sensibilität und Achtung der Thematik gilt es nicht nur zu überlegen, wie mit einer passgenauen Friedhofsbedarfsplanung gesteigerte Belegungszahlen innerhalb der kommunalen Friedhöfe in GE erzielt werden, sondern auch die in der Vergangenheit an die Nachbarstädte verlorenen Belegungen kompensiert werden könnten. „Nach unserem Verständnis“, fügt Brosch hinzu, „gilt es auch die Vertreter(innen) der Religionsgemeinschaften hier rechtzeitig einzubeziehen.“