CDU begrüßt differenzierte Grundsteuerhebesätze
Kurth: „Nach der missglückten Bundesreform darf es keine Mehrbelastung für Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen geben“
Zum 1. Januar des kommenden Jahres werden die Ergebnisse der Grundsteuerreform auch in Gelsenkirchen wirksam werden. Daher sollen in Kürze, durch Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses am 5. Dezember, die Hebesätze so angepasst werden, dass aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge keine Mehr- oder Mindereinnahmen für die Stadt entstehen. Schließlich werden mit den Einnahmen aus der Grundsteuer wichtige Aufgaben wie zum Beispiel Schulbauten, Straßen, Feuerwehr oder auch und Kultur- und Sportangebote finanziert. Also kommunale Daseinsvorsorge umgesetzt.
In der CDU stand bei der Debatte über die Neu- und Ausgestaltung der Reform vor allem eines von Anfang an fest: „Für die Bürgerinnen und Bürger darf es durch Steuererhöhungen keine weiteren Mehrbelastungen geben!“, das betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Sascha Kurth, bereits im Sommer. „Alle privaten Eigentümer von Wohnimmobilien und alle Mieterinnen und Mieter sind durch die immensen Kostensteigrungen im Bereich der Nebenkosten, insbesondere bei den explodierten Energiepreisen, hart getroffen. Weitere Belastungen sind nicht mehr vorstellbar. Aus unserer Sicht ist das Ende der Fahnenstange erreicht“, so Kurth.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung ihren Fahrplan geändert und nicht, wie ursprünglich geplant, im Oktober eine Beschlussvorlage in die Beratung eingebracht. „Das waren ganz dicke Bretter, die wir bohren mussten. Aber die Gespräche und die konstruktive Arbeit haben sich schließlich gelohnt und wir sind ausgesprochen froh, dass sich auch bei der Verwaltung die Sichtweise durchgesetzt hat, dass differenzierte Hebesätze der Weg sind, Wohnen in Gelsenkirchen nicht unverhältnismäßig teurer zu machen und gleichzeitig die Einnahmenstabilität für den städtischen Haushalt zu gewährleisten – trotz des höheren Aufwandes verwaltungsintern“, so Kurth abschließend.