Es ist wieder Herbst, die Blätter fallen - und wie jedes Jahr werden zur Beseitigung des Laubes Laubbläser eingesetzt. „Die Geräte sind zwar hilfreich, beeinträchtigen aber die Umwelt nicht unerheblich. Dies gerät leider immer wieder in Vergessenheit“, gibt Birgit Lucht, Sprecherin der CDU im Umweltausschuss zu Bedenken.
Laubbläser verursachen nicht nur erhebliche Lärmbelästigungen. Sie tragen auch zur Erhöhung der örtlichen Feinstaubbelastung bei. Untersuchungen haben ergeben, dass es beim Betrieb von Laubbläsern durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen (z. B. aus Hundekot) zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. „Die Bürger Gelsenkirchens leiden schon genug unter der Feinstaubbelastung. Es sollte daher nichts unversucht bleiben, die Luftqualität nachhaltig zu verbessern“, erläutert Birgit Lucht diesen Kritikpunkt an den Laubbläsern. Auch wird das ökologische Gleichgewicht von unbefestigten Flächen empfindlich gestört. Lockerer Oberboden, Humusteile, Pflanzenreste, Blätter und bodennah lebende Kleintiere werden durch die Geräte aufgesaugt oder verblasen. Der Entzug dieser Biomasse aus dem natürlichen Stoffkreislauf vor Ort führt zu einer Verarmung des Bodenlebens. Der Boden ist schlechter vor Austrocknung und Extremtemperaturen geschützt. „Bei der Laubbeseitigung auf öffentlichen Flächen sollte gänzlich auf den Gebrauch von Laubsaugern und Laubbläsern verzichtet werden. Einen entsprechenden Sachstandsbericht haben wir bereits eingefordert. Was die Pflege privater Flächen betrifft, so wird es einigen, gerade älteren Menschen nicht möglich sein komplett auf diese Geräte zu verzichten. Trotzdem können auch sie zu einer Entlastung der Umwelt beitragen, wenn einige Dinge berücksichtigt werden.“ Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt empfiehlt daher folgende Maßnahmen: 1.Laub, wenn möglich, natürlich verrotten lassen, um die Humusbildung zu fördern, d.h. möglichst viel Laub unter Büsche und andere Gehölze fegen. 2.Beim Kauf eines Laubbläsers oder -saugers auf ein lärm- und abgasarmes Gerät achten. 3.Laubbläser/-sauger ausschließlich im Herbst zur Laubbeseitigung verwenden. 4.Einzelne Blätter wegkehren und nicht in mühevoller Kleinarbeit an einen bestimmten Punkt blasen. 5.Zusammengeblasene Blätterhaufen sofort entfernen, damit diese nicht wieder durch den Wind verteilt werden. 6. Laubbläser/-sauger nicht bei feuchtem Wetter verwenden, da der Einsatz der Geräte dann kaum effektiv ist. 7.Nicht jeden Tag privates Gelände mit den Geräten reinigen. „Wenn sich unsere Bürger der Schäden bewusst sind, die diese Laubgeräte der Umwelt zufügen, dann werden sie bestimmt die genannten Tipps beachten und die Geräte sinnvoll, umweltschonend und nicht länger als unbedingt nötig einsetzen. Dieser Beitrag zum Schutze unserer Umwelt sollte eigentlich jedem möglich sein und unsere Umwelt sollte es ihm auch wert sein“, erläutert Birgit Lucht, Sprecherin der CDU-Fraktion im Umweltausschuss den Appell ihrer Partei.