Ampelkoalition lässt die Kommunen mit der Altschuldenproblematik allein
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die Bundesregierung angekündigt, Kommunen bei der Lösung der Altschuldenproblematik im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu entlasten (S. 102). Bereits vor der Corona-Krise waren die Kommunen sehr stark belastet und sehen sich auch aktuell durch Mindereinnahmen bei Einkommen- und Gewerbesteuern immer stärkerem Druck ausgesetzt. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind dabei noch nicht absehbar. Dem stehen dringend nötige Mehrausgaben gegenüber.
Jetzt teilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu den Kommunalfinanzen (Drucksache 20/2773) mit: „Vor dem Hintergrund dieser fiskalischen Unwucht und angesichts der ab 2023 wieder einzuhaltenden Regelgrenze für die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sind weitreichende finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund derzeit nicht geboten.“
Sascha Kurth, Fraktionsvorsitzender der CDU: „Die Ampelregierung lässt die Kommunen mit ihrer finanziellen Notlage allein, obwohl noch im Dezember ganz andere Töne zu vernehmen waren und Ankündigungen gemacht wurden. Für Gelsenkirchen bedeutet das im Rahmen des heute von der Oberbürgermeisterin eingebrachten Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023 eine Finanzmittelbindung von knapp 9 Mio. Euro allein für Zinsaufwendungen. Ich bin sicher, dieses Geld wäre deutlich besser in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz, Digitalisierung oder Sauberkeit angelegt. Darüber hinaus stellen die Altschulden für uns ein immenses Risiko dar, weil die geänderte Geldpolitik der EZB ganz schnell dazu führen kann, dass die Zinsen weiter steigen und sich dadurch die Belastungen relativ schnell verdoppeln oder verdreifachen können. Eine Zinsniveausteigerung allein um 1 Prozentpunkt bedeutet beispielsweise 5,7 Mio. Euro jeweils zusätzlich, die den Menschen in Gelsenkirchen fehlen werden. Das ist brandgefährlich!“