CDU fordert Start-up-Komplex für das Handwerk oder Unternehmenszentrale
Rede Werner Wöll zum TOP 6 im Rat der StadtZiel des Bebauungsplans war u. a. die Steuerung des Einzelhandels, eine Minderung immissionsrechtlicher Konflikte und die Änderung der bisher als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Berufsfortbildungswerk“ festgesetzten Fläche in eine Fläche für Gewerbebetriebe.
Gut 31/2 Jahre später kann man sagen, keines der drei Ziele ist bislang erreicht worden und wird auch kurzfristig nicht erreicht werden.Im Gegenteil, es wird ein weiterer Lebensmitteldiscounter, nämlich Lidl, in dem Gebiet eine Filiale eröffnen. Er hat sich das Baurecht gerichtlich erstritten. Die Niederlegung der städtischen Immobilie, Emscherstraße 66, also das ehemalige Berufsfortbildungswerk ist mehrfach verschoben worden, befindet sich jedoch jetzt in der Umsetzung.
Damit verfügt die Stadt, vorausgesetzt der geplante Bebauungsplan tritt in Kraft, über eine Schlüsselimmobilie in diesem Gewerbegebiet. Wir alle wissen um die Knappheit von Gewerbeflächen in unserer Stadt. Uns ist völlig unverständlich, warum sich die Aufstellung des Bebauungsplans so lange hinzieht. Als Begründung wird seitens der Verwaltung u. a. die Größe des Plangebiets und die Komplexität des Bebauungsplanverfahrens angeführt. Hier haben wir in den vergangenen Diskussionen vergeblich die Teilung des Plangebiets angeregt, um so zu einer zügigeren Planerstellung zu kommen. Wir haben doch als Stadt ein mehrfaches Eigeninteresse, nämlich zusätzliche Arbeitsplätze durch Firmenansiedlungen nach Gelsenkirchen zu bekommen und die Vermarktung der städtische Fläche Emscherstraße 66.
Hier könnten wir uns Verlagerungen von Unternehmenszentralen ebenso vorstellen, wie ein Start-up-Komplex für neue Handwerksbetriebe. Dem Handwerk gehört die Zukunft und es ist personalintensiv. Bei dieser Art der Nutzung würden sich die Geräuschbelastungen auf die Nutzung der Wohngebiete entlang der Hermannstraße und der Wilhelmstraße in Grenzen halten. Auch können wir uns die Vermarktung der Fläche mittels eines Interessenbekundungsverfahrens vorstellen. Voraussetzung für all diese Überlegungen ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der zügig zum Abschluss gebracht werden muss.
Eine Erarbeitung in Tippelschritten hilft uns nicht wirklich weiter.
Deshalb lehnen wir heute die zweite Verlängerung der Veränderungssperre ab.