CDU-Mandatsträger erwarten, dass die Verwaltung jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt
Wie sieht der Fahrplan zur Wiedereröffnung der Gastronomie im Schloss Horst aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt die CDU-Ratsfraktion gemeinsam mit CDU-OB-Kandidat
Malte Stuckmann und formulierte erneut den Anspruch, dass die Gastronomie im Schloss Horst zeitnah neu vermietet oder verpachtet werden soll. Das „Warum“ formulierte der CDU-Stadtverordnete und Vorsitzende der CDU-Horst,
Werner-Klaus Jansen, sehr deutlich: „Die Lockerungen der Kontaktregelungen insbesondere für Hochzeitsgesellschaften machen ein zügiges Handeln notwendig. Auch im Interesse der Hochzeitspaare, die in den kommenden Wochen im Schloss getraut werden, muss jetzt und zeitnah eine Lösung gefunden werden!“
Nach Mitteilung von Stadtsprecher Martin Schulmann vom 25. Mai geht man seitens der Verwaltung vom Bestand des Vertrages mit dem Mieter aus. Man habe aber auch keinen Kontakt. „Es gibt nicht wenige in der Bürgerschaft, die eine solche Haltung, wie sie der Stadtsprecher für die Verwaltung formuliert, für nachlässig halten. Und auch ich habe kein Verständnis, wie die Verwaltung mit solch einer Haltung einen Fahrplan zur Wiedereröffnung verfolgen will, der im Interesse des Standortes, der lokalen Gastronomie und der Brautleute ist“, sagt
Malte Stuckmann und stellt fest: „Nach den Fakten, die die Stadt präsentiert hat, kann niemand ausschließen, dass es erhebliche Zahlungsrückstande auf der Mieterseite gibt und wenn dem so ist, dann könnte dieser Umstand eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch die Stadt rechtfertigen. Und gleichzeitig ließe sich ein Vermieterpfandrecht aussprechen, um die finanziellen Ansprüche der Stadt zu sichern“. Für die CDU-Kommunalpolitiker steht fest: Die Stadt muss Betriebe im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung des Wettbewerbsgedankens fördern solange es irgendwie geht. Aber wenn ein Punkt erreicht ist, wo es offensichtlich nicht mehr weiter geht, dann ist es zumindest zu prüfen, welche rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen und welche eingesetzt werden können.
Malte Stuckmann: „Selbstverständlich kenne ich keine Einzelheiten im konkreten Fall, aber an anderer Stelle und in anderen Städten wurde schon die Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens und zwar kalendertäglich geltend gemacht. Ich finde, dass die Verwaltung dieses Thema nicht erst in drei oder sechs Monaten angehen sollte.“
Auch für
Werner-Klaus Jansen muss der Fahrplan zur Wiedereröffnung „heute“ beginnen und nicht erst in Monaten: „Schloss Horst ist ein Premium-Standort in Gelsenkirchen und für Gelsenkirchen! Den müssen wir behutsam, konsequent und zeitnah wiederbeleben. Der Leerstand und eine eher diffuse Perspektive, wie es weiter gehen soll, kosten die Stadt Geld.“