Der Handel und die Gastronomie sind durch die Coronakrise hart getroffen. Trotz Soforthilfen und der vorsichtigen Rückkehr in die Normalität brauchen Handel und Gastronomie weitreichende zusätzliche Hilfestellungen. Die CDU-Fraktion möchte deshalb eine Entlastung über die Aussetzung von städtischen Nutzungsgebühren erreichen.
Werner Wöll, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Beschäftigungsförderung und Tourismus: „Wir fordern zur Stärkung des stationären Handels und der Gastronomie in Gelsenkirchen, einen befristeten Verzicht auf städtische Nutzungsgebühren bis zum Jahresende. Beispielhaft kann das für die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, wie dies beispielhaft in der sogenannten Sondernutzungssatzung der Stadt Gelsenkirchen geregelt ist, gelten. Zu den gängigen Sondernutzungen zählen u.a. Außengastronomien/ Straßencafés, Warenauslagen oder Werbereiter. In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschuss in der nächsten Woche wollen wir diskutieren, auf welche sonstigen Gebührenerhebungen, die von Gastronomen und Händlern zu leisten sind, bis zum Jahresende verzichtet werden könnte.“
Eine entsprechende Beschlussfassung könnte in der Ratssitzung am 25.06.2020 erfolgen.