Gelsenkirchener Handwerker und Betriebe nicht zusätzlich belasten
„In dieser Situation, in der tausende Unternehmen und Betriebe Kurzarbeit anmelden und finanzielle Sicherungsleistungen von Bund und Ländern benötigen, sollte auch der kommunale Ordnungsdienst seine Aufgaben mit Augenmaß wahrnehmen und die Möglichkeit in Betracht ziehen, potentielle Verkehrsverstöße insbesondere im Lieferverkehr durch Ansprachen zu begegnen, statt durch Verwarngelder. Die Sicherstellung der Einhaltung und Kontrolle des Ansammlungsverbots hat oberste Priorität“, so Wolfgang Heinberg.
„Handwerksunternehmen oder Buchhändler bei erkennbaren Be- oder Entladevorgängen mit einem Verwarngeld zu belegen, statt einer warnenden Ansprache, halte ich in der derzeitigen Lage unserer Stadt und des gesamten Landes für ein falsches (Durchhalte-)signal. Das Ordnungswidrigkeitengesetz gibt ausdrücklich die Möglichkeit einer Verwarnung ohne Verwarngeld. Verwaltung und Ordnungsdienste sollten gerade jetzt erkennen, dass wir nur gemeinsam aus dieser unruhigen See herauskommen“, zeigt OB Kandidat Malte Stuckmann auf.