Karl: Externer Gutachter soll Schulen auf Sanierungsnotwendigkeit prüfen
Mit mehreren Anträgen zum Haushalt 2020 geht die CDU-Fraktion in die Sitzung des Bildungsausschusses. Dabei stehen die Themen Frühbetreuung an den Grundschulen und vor allem die Sanierung von Schulgebäuden in der Stadt Gelsenkirchen ganz besonders im Fokus der Beratung. „Mit 20.000 Euro wollen wir einen ersten Anschub für die Randzeitenbetreuung vor 8.00 Uhr an den Grundschulen setzen. Im Ergebnis muss in absehbarer Zukunft in jedem Bezirk eine Frühbetreuung an den Grundschulen angeboten werden“, erklärt Markus Karl, bildungspolitischer Sprecher der CDU. Mit Sorge betrachtet die CDU außerdem seit Jahren den immer noch vorhandenen Sanierungsstau an einigen Schulen. „Ganz weit oben auf der Agenda steht dabei für uns unter anderem die Sanierung an der Gesamtschule Berger Feld und hier ganz dringend die Fenstersanierung. Bei einem Ortstermin haben wir uns davon überzeugen können, dass in vielen Klassenräumen die Fenster defekt sind und sich teilweise pro Klasse nur noch ein einziges Fenster öffnen lässt. In absehbarer Zukunft besteht daher die Gefahr, dass aus diesem Grund Klassenräume geschlossen werden müssen, was auf gar keinen Fall passieren darf. Wir wollen jetzt in einem Stufenplan zusätzliche 500.000 Euro in den Haushalt 2020 und jeweils weitere 500.000 Euro jährlich bis 2023 einstellen, und die Verwaltung beauftragen, unterschiedliche Formen der Förderung durch Bund und Land zu prüfen und schließlich Mittel zu beantragen“, so Karl. Aber auch an vielen anderen Schulgebäuden in der Stadt gibt es erheblichen Sanierungsstau und die dringende Notwendigkeit, zu renovieren, sanieren oder neu zu bauen. „Dazu fordern wir ein externes Gutachten, dass die Sanierungsnotwendigkeiten priorisiert und in dem eindeutig und klar beziffert wird, was an der jeweiligen Schule gemacht werden muss und ob eine nachhaltige Sanierung überhaupt noch sinnvoll erscheint. Wegen den bekannten fehlenden Personalkapazitäten soll das Gutachten extern vergeben werden und dazu müssen zusätzliche 75.000 Euro im Haushalt etatisiert werden.“