Wöll: Bei Nutzungsänderungen von langjährig leerstehenden Ladenlokalen zu Wohnzwecken, sollte auf die Stellplatzablöse verzichtet werden
Mit Inkrafttreten der geänderten Landesbauordnung zum 01.01.2019 ist die bisherige Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Ablösung von Stellplätzen nicht mehr anwendbar. Dabei geht es um die Fälle, in denen die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen auf dem vorhandenen Grundstück oder in der Nähe nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Hier kann die Bauaufsichtsbehörde von dieser Verpflichtung absehen und stattdessen einen Geldbetrag nach Maßgabe einer städtischen Satzung erheben.
Werner Wöll, Sprecher der CDU im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung: „Die vorgenommenen Änderungen in der Landesbauordnung sind und waren hinreichend und rechtzeitig bekannt, so dass die neue Satzung über die Ablösung von Stellplätzen bereits in der letzten Dezembersitzung des Rates hätte verabschiedet werden müssen. Damit hätte die Satzung aus meiner Sicht durch die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt rechtzeitig zum 01.01.2019 in Kraft treten können. Das Vorgehen jetzt, halte ich formal zumindest für schwierig.
Für uns als CDU-Fraktion eröffnet eine Neufassung der Satzung aber auch weitergehende Möglichkeiten, um das Stadtbild attraktiver zu gestalten, die bislang noch nicht berücksichtigt worden sind. So können wir uns gut vorstellen, in besonderen und begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer geplanten Nutzungsänderung für ein ehemaliges, leerstehendes Ladenlokal zu Wohnzwecken, auf die Erhebung einer Stellplatzablöse gänzlich zu verzichten. Hiermit könnten Investitionen in diese Leerstandimmobilien interessanter werden. Ganz sicher gibt es an vielen Stellen in der Stadt vergleichbare Leerstände, die einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten. In der morgigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses werden wird das thematisieren.“