Wöll empfiehlt der Stadt die Immobilie zu ersteigern
„Anfang Mai kommt ein ungepflegtes und verwahrlostes Grundstück in Rotthausen beim Amtsgericht Gelsenkirchen zur Zwangsversteigerung. Nicht das erste Mal, schließlich gelten keine Wertgrenzen mehr.
Das Besondere an dem Grundstück ist, dass es sich um eine herrenlose Immobilie handelt. Bei einer herrenlosen Immobilie hat der Eigentümer das Recht an der Immobilie aufgegeben, quasi wie Sperrmüll an den Straßenrand gestellt. Das gibt dem Begriff der Schrottimmobilie eine neue Qualität“, so Werner Wöll, Fraktionsvorsitzender der CDU.
Die Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes in der jüngsten Vergangenheit rund um unzumutbare Wohnverhältnisse und zweckentfremdete Nutzungen zeigen, dass die Stadt gut daran täte, die mit erheblichem Instandsetzungs- und Renovierungsbedarf leerstehende Immobilie zu erwerben, um sie somit vom Markt zu nehmen. Pikanter Weise ist einer der Gläubiger, der die Versteigerung betreibt die Stadt selbst. Umso leichter müsste ihr damit der Erwerb fallen.