CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Verkaufsoffene Sonntage

Sascha Kurth, Fraktionsgeschäftsführer: Alleingänge gegen verkaufsoffene Sonntage tun Gelsenkirchen nicht gut

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
nach der Debatte im Hauptausschuss, der Presseberichterstattung und der Wortmeldung von Frau Totzeck wird sie nicht überraschen, dass ich hier und heute für die CDU Fraktion die unterstützenden Stimmen für eine Sonntagsöffnung, für verkaufsoffene Sonntage und für die heutige Vorlage vertreten möchte und vertreten werde.
 
Das Thema Sonntagsöffnung begleitet die Politik, begleitet auch den Rat der Stadt Gelsenkirchen seit Jahrzehnten. Es ist ein Thema, bei dem – ich sage das wertfrei – alle Argumente für und gegen ausgetauscht und auch hinlänglich bekannt sind. Deshalb ist es auch richtig, dass wir heute keine Debatte mit Schaum vor dem Mund führen, sondern die Gelegenheit nutzen, um das zu tun, was Politik häufiger tun müsste: Eine getroffene Abwägung zu erläutern.
 
Abwägung ist entscheidend
Politik ist nicht nur die Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern, von Interessen und Schwerpunkten, sondern manchmal eben auch die Abwägung einzelner Interessen gegeneinander – was beim Thema Sonntagsöffnung bei der Vielzahl von pro und contra Argumenten, die wir allesamt für legitim und nachvollziehbar halten, von besonderer Bedeutung ist.
 
Schauen wir auf die Argumentation von Kirchen und von Gewerkschaften, wie wir sie auch in den Stellungnahmen zur heutigen Vorlage wiederfinden.

Die Sonntagsöffnung ist und bleibt ein Einschnitt, eine Belastung, auf jeden Fall aber eine Abweichung von der Norm und kann für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Belastung sein. Daher ist es richtig und legitim, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf diese Art vertreten werden. Verknüpft ist diese Argumentation in der Debatte häufig mit dem Hinweis, dass es auch abseits der diskutierten Sonntagsöffnung eine Vielzahl von Beruf nicht nur im Bereich der Dienstleistung und der Industrie gibt, bei denen Sonntagsarbeit an der Tagesordnung ist und deren Einsatz wir zu selten richtig würdigen.

In diesem Kontext ist es daher auch genauso nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber eine Sonntagsöffnung von Geschäften, wie wir sie heute diskutieren, daher nur in einem sehr engen Umfang überhaupt zulässt.
 
Schauen wir auf die Argumentation auch der Kirchen zum Thema Sonntagsruhe. Auch dies ist richtig und konservative Politik bedeutet ja auch, gutes und richtiges zu bewahren und mit Augenmaß für die Realität weiterzuentwickeln. Daher ist es ebenso legitim, diese Argumentation zu vertreten, auch wenn der Einfluss von gesellschaftlichen Faktoren auf die Sonntagsruhe bei einem Blick auf andere christlich geprägte Länder durchaus deutlich wird.

Auf der anderen Seite stehen wirtschaftliche Interessen der Kaufleute in unseren Zentren, die Arbeitsplätze in unserer Stadt schaffen und die einen Beitrag leisten zu den attraktiven Innenstädten, von denen auch in der politischen Debatte an vielen Stellen immer wieder die Rede ist.

Zentren stehen im Wettbewerb
Hier ist ein attraktives Gesamtangebot aus einem Veranstaltungsrahmen und geöffneten Geschäften, die wechselseitig voneinander profitieren ein Garant für einen Tag, der auch den allermeisten Besuchern positiv in Erinnerung bleibt und für den Standort wirbt. Die von den Gerichten in diesem Jahr besonders in den Blick genommene Rolle der Rahmenveranstaltungen wird in der Argumentation pro und contra daher zur Frage, warum die Geschäfte in unseren Zentren nicht von den sowieso vollen Straßen mit profitieren sollen.

Über viele weitere Argumente, ob Sonntagsöffnungen den Umsatz beeinflussen oder Einnahmen in andere Städte abwandern, ließe sich bei der kompletten Thematik vermutlich noch am ehesten politischen Streiten. Klar ist aber: Unsere Zentren stehen im Wettbewerb.
 
Im Wettbewerb nicht nur mit anderen Städten im Umkreis, sondern speziell in Nordrhein-Westfalen auch mit anderen Staaten. Und die regelmäßigen Staumeldungen an Sonntagen und Feiertagen beispielsweise am Grenzübergang in die Niederlande Richtung Roermond sind zumindest auch ein gutes Indiz für die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Unsere Zentren stehen aber vor allem mittlerweile auch im Wettbewerb und merken dies auch in den Umsätzen – im Wettbewerb mit Online-Händlern, die nicht gezwungen sind, ihre Pforten am Sonntag zu schließen. Daher gehört es zu der Abwägungsentscheidung auch, diese Realität anzuerkennen und mit einzubeziehen. Und es ist deshalb auch legitim darauf zu verweisen, dass wir in Gelsenkirchen eine Entscheidung contra Sonntagsöffnung nur schwer alleine ohne die umliegenden Städte treffen können, ohne unsere Zentren zu schädigen.

Alleingänge sind fraglich
Klar ist auch: Politik initiiert die Sonntagsöffnungen nicht, sondern wir entscheiden hier heute letztendlich über den Wunsch, den Antrag vom Handelsverband, der nach geltender Gesetzgebung möglich ist. Ein Antrag der Händler, die ebenso im Spannungsfeld ihrer Mitarbeiter und Kunden, ihrer Kosten und ihres Umsatzes stehen und eine ähnliche Abwägung zu treffen haben, wie die Politik. Die kommunale Politik kann und sollte dies dennoch kritisch hinterfragen – was hier in der vergangenen Woche mit Bezug zum sog. Almabtrieb ja geschehen ist. 

Für die heutige Debatte bleibt: Alle Argumente sind legitim und nachvollziehbar. Aber nicht alles ist miteinander in Einklang zu bringen. In Abwägung aller Argumente, kommt daher ein Teil der CDU-Fraktion zu der persönlichen Überzeugung, dass positive Aspekte überwiegen und wir es uns in auch nicht leisten können, einen Alleingang in dieser für unsere Zentren und unsere Arbeitsplätze wichtigen Frage zu wagen.

Erlauben Sie mir einen Kommentar zum Schluss: Klar ist gerade in diesem Kontext aber auch: In NRW wird die politische Debatte über die Sonntagsöffnung und die Planungssicherheit für Händler mit Verantwortung für viele Arbeitsplätze, von der rot-grünen Landesregierung schon viel zu lange den Gerichten überlassen. Politik gehört in Parlamente, nicht in Gerichtssäle. Wir sind es daher – ob pro oder contra – allen Beteiligten schuldig, dies auch so klar zu benennen.