Zur heute von der Lehrergewerkschaft „Verband Bildung und Erziehung“ (VBE) veröffentlichten Forsa-Befragung zur schulischen Inklusion erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Markus Karl:
„Die Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen vergeben für die Umsetzung der schulischen Inklusion ihrer Schulministerin Löhrmann die Note mangelhaft. Die Ergebnisse der Befragungen decken sich mit den Erfahrungen und Gesprächen, die ich mit Eltern, Lehrern und Gewerkschaftsvertretern in Gelsenkirchen mache. Auch im Ausschuss für Bildung wurden diese Probleme bereits mehrfach thematisiert, ohne jedoch zu einer Verbesserung der Situation zu kommen. Die gravierenden Probleme bei der schulischen Inklusion werden von den Verantwortlichen in Gelsenkirchen zwar nicht bestritten, häufig aber mit Startschwierigkeiten verharmlost. Wir als CDU-Ratsfraktion in Gelsenkirchen können und wollen uns nicht mit einer mangelhaften schulischen Inklusion abfinden, denn die Verlierer sind unsere Kinder – mit oder ohne Behinderung.“ Die wesentlichen Ergebnisse der Forsa-Befragung sind: 1. 60 Prozent der befragten Lehrer in Nordrhein-Westfalen halten eine gemeinsame Unterrichtung von allen Kindern mit und ohne Behinderung grundsätzlich für sinnvoll. 35 Prozent der Lehrer halten es hingegen für sinnvoller, dass auch im Falle entsprechender finanzieller und personeller Rahmenbedingungen, Kinder mit einer Behinderung in speziellen Förderschulen unterrichtet werden. 2. Für einen gemeinsamen Unterricht sprechen das „Voneinanderlernen“ sowie die (bessere) Integration von Kindern mit einer Behinderung. Weitere häufig genannte Argumente sind die Förderung von Toleranz gegenüber Kindern mit einer Behinderung sowie die Förderung sozialer Kompetenzen der Schüler. Auch werden von einer gemeinsamen Unterrichtung bessere Chancen und Förderung von Kindern mit einer Behinderung erwartet. 3. Die häufigsten genannten Gründe, die laut befragter Lehrer gegen die gemeinsame Unterrichtung sprechen, sind, dass die Regelschule den erhöhten Förderbedarf nicht leisten kann, die Überforderung der Kinder mit einer Behinderung sowie die durch Inklusion verursachte Benachteiligung von Kindern ohne Behinderung. Unter den Gründen gegen eine gemeinsame Unterrichtung, die sich auf die fehlenden Rahmenbedingungen beziehen, wird vor allem das fehlende Fachpersonal an Regelschulen und die dafür unzureichende Ausbildung der Lehrer genannt. Zudem werden die fehlende materielle und finanzielle Ausstattung der Schulen als Argumente gegen eine gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung erwähnt. 4. Praktisch alle Lehrer (94 %) in Nordrhein-Westfalen sind der Auffassung, dass es in inklusiven Schulklassen eine Doppelbesetzung aus Lehrer und Sonderpädagoge geben sollte. Fast niemand (4 %) hält dies für überflüssig. Die überwältigende Mehrheit der Lehrer in Nordrhein-Westfalen (89 %), die sich generell für eine Doppelbesetzung aussprechen, ist auch der Auffassung, dass es eine solche Doppelbesetzung aus Lehrer und Sonderpädagogeimmer und nicht nur zeitweilig geben sollte. Nur 10 Prozent der Lehrer in Nordrhein-Westfalen halten eine zeitweilige Doppelbesetzung für ausreichend. 5. Nahezu alle Lehrer (95 %) sind dafür, dass auch bei Errichtung eines inklusiven Schulsystems die bisherigen Förder- und Sonderschulen alle (54 %) bzw. teilweise (41 %) erhalten werden sollten. Leidglich 5 Prozent der Lehrer meinen, dass die bisherigen Förder- und Sonderschulen im Falle einer Einrichtung eines inklusiven Schulsystems ganz abgeschafft werden sollten. 6. Nur 3 Prozent bewerten das Fortbildungsangebot in Nordrhein-Westfalen, um sich auf die Arbeit mit inklusiven Schulklassen vorzubereiten, als (sehr) gut. 16 Prozent der befragten Lehrer beurteilen das Fortbildungsangebot als befriedigend und 22 Prozent als ausreichend. 34 Prozent der befragten Lehrer in Nordrhein-Westfalen vergeben für das Fortbildungsangebot in ihrem Bundesland die Note 5 (mangelhaft) und 20 Prozent sogar die Note 6 (ungenügend). Insgesamt vergeben die Lehrer aus Nordrhein-Westfalen für das Fortbildungsangebot in ihrem Bundesland die Durchschnittsnote 4,5. 7. 48 Prozent der Lehrer, die an Schulen unterrichten, in denen bereits inklusive Lerngruppen bestehen, geben an, dass die Klassengröße von inklusiven Klassen im Vergleich zu nicht inklusiven Klassen verkleinert worden sei. Ebenfalls 48 Prozent geben an, dass die Klassengröße beibehalten wurde. 8. 61 Prozent der Lehrer, die in Schulen mit inklusiven Lerngruppen unterrichten, geben an, dass die Lerngruppe für gewöhnlich von einer Person unterrichtet wird. Dass solche inklusiven Lerngruppen für gewöhnlich von zwei Personen unterrichtet werden, äußern 34 Prozent. 4 Prozent geben an, dass für gewöhnlich sogar mehr als zwei Personen die inklusive Lerngruppe unterrichten. Wo Letzteres der Fall ist, unterrichtet der Fachlehrer vor allem gemeinsam mit einem Sonderpädagogen (80 %) zusammen. Deutlich seltener dagegen gemeinsam mit einem anderen Fachlehrer (39 %), einem Lehrer in Ausbildung oder im Praktikum (20 %) oder mit einem Assistenten (14 %). 9. Nur jeder zehnte Lehrer (10 %) an Schulen mit inklusiven Lerngruppen gibt an, dass es an der eigenen Schule Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bewältigung von möglichen physischen oder psychischen Belastungen durch die inklusive Unterrichtung gebe. 85 Prozent der Lehrer geben an, dass es keine derartigen Unterstützungsmaßnahmen gebe. 10. Die personelle Ausstattung, die von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für die gemeinsame Unterrichtung von Schülern mit und ohne Behinderung zur Verfügung gestellt wird, wird von der Mehrheit der Befragen (66 %) als mangelhaft (43 %) oder sogar ungenügend (23 %) bewertet. 20 Prozent geben der personellen Ausstattung die Schulnote 4 (ausreichend),9 Prozent die Note 3 (befriedigend) und nur 3 Prozent finden die personelle Ausstattung (sehr) gut. Insgesamt vergeben die Lehrer in Nordrhein-Westfalen für die personelle Ausstattung für den inklusiven Unterricht in ihrem Bundesland die Durchschnittsnote 4,8.