Wir stellen uns auch weiterhin den Integrationsaufgaben vor Ort!
Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der CDU im Rat und in den Bezirksvertretungen in Gelsenkirchen bekennen sich uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl und zur Genfer Flüchtlingskonvention. Menschen, die in großer Not zu uns kommen, weil sie auf der Flucht vor Krieg, Terror oder politischer Verfolgung sind, genießen unseren Schutz und unsere Unterstützung - das ist so und das muss und wird auch so bleiben! Im Jahr 2015 wurde vor diesem Hintergrund Herausragendes geleistet, um mehr als eine Million Menschen, die auf der Flucht waren, in Deutschland aufzunehmen und unterzubringen. Auch wir in Gelsenkirchen haben unseren Beitrag dazu geleistet. Die Hilfsbereitschaft der Menschen in unserer Stadt war und ist beispielhaft. Das auch bei uns im Bereich der Flüchtlingshilfe geleistete ehrenamtliche Engagement geht ganz weit über das übliche Maß hinaus. Es dokumentiert die grundsätzliche Bereitschaft und den Willen der Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, die Menschen, die vor Krieg, Willkür und Gewalt fliehen mussten, bei uns aufzunehmen und zu integrieren. Die seit Monaten steigenden Asylbewerberzahlen stellen Gelsenkirchen vor immer größere Herausforderungen. Die Zahl der Asylbewerber hat sich in den vergangenen 10 Monaten so deutlich erhöht, dass unsere Stadt fast am Ende ihrer Kapazitäts- und Belastungsgrenze angekommen ist. Die schnellstmögliche und nachhaltige Reduzierung der Flüchtlingszahlen durch europäische, nationale und internationale Maßnahmen hat daher für uns oberste Priorität. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der CDU stehen weiterhin und ausdrücklich zum Ratsbeschluss vom 26.11.2015 über das Handlungskonzept zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Gelsenkirchen. Wir begrüßen auch die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Asylpakete I und II. Wir sind weiterhin bereit, uns den anfallenden und notwendigen Aufgaben und Herausforderungen zur Integration vor Ort zu stellen und wir unterstützen den Kurs und alle Anstrengungen der Bundesregierung - insbesondere von Bundeskanzlerin Angela Merkel - zur Lösung der Flüchtlingskrise. Stadtpolitik kann, muss und wird ihren Beitrag zur Lösung der Herausforderungen dann beitragen, wenn die Menschen in der Stadt umfassend und transparent informiert werden, wenn differenziert statt pauschaliert wird und wenn ermutigt wird, statt Ängste zu schüren. Wer das Schicksal der Menschen, die vor Krieg, Terror und politischer Verfolgung fliehen mussten, dazu missbraucht zu agitieren, zu pauschalieren und Ängste zu schüren, der ist weder eine Alternative für Deutschland noch eine Alternative für Gelsenkirchen! Die „große Flüchtlingspolitik“ wird nicht in Gelsenkirchen beschlossen. Doch aus unserer lokalen Sicht ergeben sich Erwartungen und Forderungen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsintegration insgesamt leisten können. Grundlage aller weiteren und gemeinsamen Integrationsanstrengungen muss ein kontinuierliches und transparentes Monitoring der Stadtverwaltung zu allen relevanten Fragen sein. Unsere Erwartungen und Forderungen lauten: Die EU-Außengrenzen müssen besser geschützt werden und die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss umgehend zu einer europäischen Grenz- und Küstenschutzpolizei ausgebaut werden. Gegen die Schleuserkriminalität im Mittelmeerraum muss stärker und konsequenter, notfalls auch durch die NATO, vorgegangen werden. Bis der EU-Außengrenzschutz ausreichend gewährleistet ist, müssen vorübergehend auch die Kontrollen der deutschen Grenzen verstärkt werden. Durch Aufnahmeeinrichtungen an der Grenze muss sichergestellt werden, dass wer nicht schutzbedürftig ist, direkt von dort aus in sein Heimatland zurückgeführt wird. Dies gilt insbesondere für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Eine Weiterverteilung dieser Asylsuchenden ohne Bleiberechtsperspektive auf Bundesländer und Kommunen darf erst gar nicht erfolgen. Ferner muss bereits an der deutschen Grenze die lückenlose Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung sämtlicher ankommender Flüchtlinge sichergestellt werden. Die schnellstmögliche Aussetzung der Verteilung der Flüchtlinge nach Bevölkerungszahl und Steueraufkommen (Königsteiner Schlüssel) und die Realisierung einer ausgewogenen Verteilung der Flüchtlinge über das gesamte Bundesgebiet. Die vollständige und unbefristete Wiedereinführung der Residenzpflicht für Flüchtlinge, unabhängig von Verfahrensstand und Aufenthaltsstatus, für die Dauer des Bezugs von Transferleistungen. Die konsequente Abschiebung nicht ausreisewilliger Ausreisepflichtiger vorzunehmen. Das Land NRW muss endlich seine Praxis aufgeben, den Termin der Rückführung den Ausreisepflichtigen mitzuteilen. Sogenannte „Wintererlasse“ darf es ebenfalls nicht mehr geben. Schließlich müssen auch alle Möglichkeiten auf kommunaler Ebene zur Beschleunigung von Rückführungen genutzt werden. Unsere kommunalen Kosten im Kontext der Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsintegration sind jenseits der Vorgaben zum Stärkungspakt II zu denken und vor die Konsolidierungsklammer zu ziehen. Die Landesregierung NRW muss alle asylpolitischen Beschlüsse des Deutschen Bundestages vollständig und ohne Zeitverzug umsetzen und im Bundesrat dafür stimmen, weitere Staaten Nordafrikas als sichere Herkunftsstaaten anzuerkennen. Die Landesregierung muss bei ihren Vorgaben zur Zuweisung von Flüchtlingen auch bereits vorhandene kommunale Integrationsherausforderungen (z. B. Zuzug von Menschen aus Süd-Ost-Europa) stärker berücksichtigen. Bei der Einrichtung kommunaler Unterkünfte sollen Belange des Umfelds, Kapazität und Kosten soweit wie möglich in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Dabei hat die Verteilung angemessen über das gesamte Stadtgebiet zu erfolgen. Land und Bund müssen den Kommunen sämtliche integrationsbedingten Kosten ersetzen. Dazu gehören insbesondere die Kosten, die für den Bau und Betrieb zusätzlicher Schulen und Kindertagesstätten anfallen. Das Land muss bestehende Standards in den Bereichen Schule, Jugendhilfe und Bauordnung überprüfen und bürokratische Integrations- und Investitionshemmnisse abbauen sowie landesplanerische Möglichkeiten eröffnen, um den notwendigen Wohnraum für die Unterbringung zu schaffen.