Birgit Lucht: Nach Paragraph 7 Abs. 4 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ ist das Füttern von Wasservögeln und Fischen in Gelsenkirchen verboten.
„Leider wird dieses Verbot von der Stadtverwaltung bisher nicht beachtet. Oberbürgermeister Baranowski und Gelsendienste bitten lediglich die Bürger das Füttern zu unterlassen. Dies ist entschieden zu wenig. Das bereits bestehende Verbot muss klar formuliert und jeder Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden!“, fordert Birgit Lucht, Sprecherin der CDU-Fraktion im Umweltausschuss. In vielen unserer Nachbarstädte wird dieses Verbot besser umgesetzt. Es gibt entsprechende Beschilderungen und die Einhaltung dieses Verbotes wird kontrolliert. „Die bestehenden Schilder an den Gewässern müssen schnellst möglichst der herrschenden Rechtslage angepasst oder um ein klares Verbotsschild erweitert werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vertretbar, da diese mit Sicherheit geringer sind als die Kosten, die entstehen, wenn ständig „umgekippte“ Gewässer gesäubert werden müssen. Darüber hinaus kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eine immer wieder anfallende Reinigung der Gewässer die finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt bei weitem übersteigen werden. Die Folgen könnten dann sein, dass einige Gewässer zugekippt werden. Dies kann nicht im Sinne der Verwaltung und der Gelsenkirchener sein. Spaziergänge zum Teich ohne Wasservögel zu füttern, können mit Sicherheit auch lehrreich und interessant gestaltet werden. Mit Sicherheit sind sie abwechslungsreicher als Spaziergänge mit dem Hinweis darauf, dass es an dieser Stelle früher einmal einen schönen Teich gab.“ Die Teichanlagen, die für unsere Umwelt, für Menschen und Tiere gleichermaßen wichtig sind, sind es wert, dass sie nachhaltig geschützt werden. „Verbote auszusprechen ist normalerweise nicht im Sinne unserer CDU, aber hier sehen wir keine andere Möglichkeit. Entsprechende Aufklärungskampagnen sind in den letzten Jahren auf vielfältige Weisen durchgeführt worden. Leider erfolglos! Wir fordern daher die Verwaltung auf, umgehend und unmissverständlich auf diese Verordnung hinzuweisen, eine Nicht-Beachtung mit einem Bußgeld zu belegen und entsprechend zu ahnden“, untermauert Birgit Lucht die CDU-Forderung.