Monika Kutzborski: Vertrauensschutz muss garantiert sein!
In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dem Bund für das Betreuungsgeld die notwendige Gesetzgebungskompetenz nach dem Grundgesetz fehlt. Daraus folgt, dass nunmehr die Länder darüber entscheiden, ob in Zukunft weiterhin ein Betreuungsgeld gezahlt werden soll oder nicht. Monika Kutzborski, Sprecherin der CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien: „Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Das Urteil beinhaltet keine inhaltliche Absage an das Betreuungsgeld. In der Urteilsbegründung geht es nicht um das Für und Wider dieser Familienleistung. Das Gericht setzt sich an keiner Stelle damit auseinander, ob das Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar ist oder nicht. Vielmehr geht es um formaljuristische Zuständigkeiten auf der Ebene von Bundes- und Landesgesetzgebungskompetenzen. Wer hier behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe sich gegen ein Betreuungsgeld ausgesprochen, sagt nicht die Wahrheit.“ Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat bereits angekündigt, am Betreuungsgeld nicht weiter festzuhalten. „Nach dieser Absage der rot-grünen Landesregierung muss gewährleistet bleiben, dass Eltern, die bereits Betreuungsgeld beziehen oder einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, trotzdem mit den Zahlungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes rechnen können. Dieser Vertrauensschutz muss garantiert sein!“, so Kutzborski abschließend.