meine Damen und Herren,
als die Fraktion „Die Linke“ ihren Antrag einbringen wollte, war mein erster Gedanke: „Mensch, setzen die sich jetzt tatsächlich auch mal inhaltlich und konkret mit einem Thema auseinander?“ Aber Ihr vorliegender Beschlussvorschlag beweist mal wieder genau das Gegenteil: Sie schreiben ein paar Sätze von den Beschlüssen des Deutschen Städtetages ab und wollen sich damit hier im Rat profilieren. Auf den Zug können Sie gerne alleine aufspringen, dafür ist unsere CDU-Fraktion beim besten Willen nicht zu haben.
Der Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ist da schon deutlich weitergehender und liest sich auch erst einmal gar nicht schlecht.
Unterstützenswert ist auf jeden Fall die Forderung nach mehr Transparenz. Zwischenzeitlich hat sich ja die EU-Kommission bereits bewegt. Laut der Handelskommissarin Cecilia Malmström sollen die „formalen Verhandlungsvorschläge“ der EU auf Webseiten der Behörden veröffentlicht werden. Und die „unter Verschluss“ stehenden Verhandlungsdokumente sollen allen 751 EU-Parlamentarien und ihren Assistenten zur Verfügung gestellt werden. Natürlich kann man nicht dagegen sein, die Unterlagen auch Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Transparenz schafft mehr Vertrauen und deswegen sind wir an dieser Stelle d’accord.
Den Schutz der kommunalen Daseins-Vorsorge sehen wir allerdings nicht aufgehoben. Ich will Ihnen auch erklären, warum:
Die EU-Kommission hat bereits Folgendes erklärt: (Zitat Anfang) „Die EU wird das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung stellen. Das hat sie in der Vergangenheit nicht getan und wird es auch in der Zukunft nicht tun.“ (Zitat Ende)
Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung – und auch nicht anderer öffentlicher Dienstleistungen wie: dem öffentlichen Gesundheitswesens, dem Verkehrswesen oder Bildungswesens.
Selbst in Bereichen, in denen öffentliche Versorgung privatisiert wird, behält die EU das Recht, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Das ist auch schon im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) so durchgesetzt worden. In der Praxis bedeutet dies eine breite Ausnahme für die „Public utilities“/ (die öffentliche Daseinsvorsorge in der EU analog zu den bestehenden Regelungen im „General Agreement on Trade in Services“/ GATS).
Und nur nebenbei sei erwähnt: wir als CDU Fraktion haben unsere Hausaufgaben gemacht. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Bundestagsfraktion Dr. Michael Fuchs MdB hat sich eine Arbeitsgruppe zur Beratung der offenen Fragen und Bedenken konstituiert. In dieser Runde werden auch die Bedenken der kommunalen Selbstverwaltung ausführlich behandelt. Wir lassen uns regelmäßig über den Stand der Dinge berichten.
Aber gut, bei dem Punkt könnten wir vielleicht noch ein Auge zudrücken. Die kommunale Daseins-Vorsorge ist ja auch für uns schützenswert und es schadet ja nicht, doppelt und dreifach darauf hinzuweisen.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Punkt, der deutlich zeigt, dass wir mit unseren Ansichten weit auseinander liegen.
Und das ist: der Investorenschutz. Dabei stimmen wir der Bundeskanzlerin Angela Merkel und auch Sigmar Gabriel zu, die sich ja übrigens beide sehr deutlich für CETA und TTIP ausgesprochen haben. Beide meinen, dass der Investorenschutz nicht einfach außen vor bleiben kann.
Wie die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft betonen:
(Zitat Anfang) „Investitionsschutzverträge und Investor-Staats-Schiedsverfahren sind seit Jahrzehnten bewährte Instrumente für deutsche Unternehmen, um ihre Investitionen im Ausland abzusichern.“ (Zitat Ende)
Das sind Verfahren, die aus Deutschland kommen, meine Damen und Herren. Die EU-Kommission und US-Regierung können die TTIP-Verhandlungen doch nutzen. Sie können Defizite in bestehenden Investitionsschutzverträgen und bei Schiedsgerichtsverfahren ermitteln und Reformen umsetzen. Wir wollen unsere Standards mitbringen. Und wir wollen uns doch nicht später einem Standard anpassen müssen, den uns USA und China vorgeben.
Die Schiedsgerichtsklauseln sind Schutzschild für den deutschen Mittelstand. Und natürlich steht da die CDU-Fraktion an der Seite des Mittelstandes!
Ein solches modernes Investitionsschutzkapitel lohnt sich: Es kann Investitionen fördern und als Messlatte für andere Abkommen dienen – selbstverständlich ohne die Rechtssysteme in der EU und den USA auszuhöhlen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den Bestimmungen des Gaststaates stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt.
Daher schlagen wir vor, diesen Absatz aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Sollten Sie sich dazu durchringen können, könnten wir uns auch dazu durchringen, unsere Hand zu heben. Sollten Sie den Abschnitt gerne behalten, sagen wir Ihnen: nicht mit uns.
Vielen Dank