Kurth: „Mehr als 800.000 € für die Stärkung und die Attraktivität unserer Stadt und eine dritte Förderrunde folgt noch!“
Bereits im Jahr 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit 70 Millionen Euro aufgelegt. Noch Ende 2020 wurden die ersten rund 40 Millionen Euro bewilligt, aktuell werden jetzt weitere 112 Anträge aus Städten und Gemeinden bewilligt. Wir als CDU haben nach der Kommunalwahl sofort dafür gesorgt, dass Gelsenkirchen bei der zweiten Förderrunde aktiv Mittel abruft. Jetzt erhalten 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 29,3 Millionen Euro, damit sie Leerständen von Ladenlokalen, Kaufhäusern und Gaststätten durch neue frequenzbringende Nutzungen für ihre Innenstädte begegnen können. Wir in Gelsenkirchen bekommen dreifach Geld: So profitiert Gelsenkirchen-Buer von Fördermitteln in Höhe von 234.725 Euro, die Gelsenkirchener City in Höhe von 494.127 Euro und für das Nebenzentrum Gelsenkirchen-Horst erhalten wir 79.200 Euro. In Summe mehr als 800.000 € für die Stärkung und die Attraktivität unserer Stadt!“
Sascha Kurth, Fraktionsvorsitzender der CDU: „Die Initiative der Landesregierung NRW ‚Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ geht jetzt in die Verlängerung. Um den Folgen der Pandemie entgegenzutreten und die Attraktivität unserer Innenstädte und Zentren zu fördern, wird es eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum „Sofortprogramm Innenstadt“ geben. Dabei ist den Verantwortlichen im Land klar, dass neue Wege gefragt sind, um neue Perspektiven für Handel, Dienstleistungen und die Besucher der Innenstädte zu schaffen.“
Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder
1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.
Kurth: „Wir müssen und wir werden den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren weiterhin ganz dringend aktives und vorausschauendes Handeln entgegensetzen. Die überall sichtbaren Schließungen von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden. Mit diesem Ansatz können wir den sehr individuellen Herausforderungen weitgehend Rechnung tragen.“