Julian Pfeifers: Die Stärkung des Schiedsamtes kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute
Das Schiedsamt ist fester Teil des deutschen Rechtssystems und eine kommunale Pflichtaufgabe. Die fachliche Aufsicht wird durch das Direktorium des Amtsgerichts ausgeübt und die Verfahrensregeln sind im Schiedsamtsgesetz NRW verbindlich geregelt. Das gibt den streitenden Parteien und den begleitenden Rechtsanwälten eine hohe Sicherheit und Klarheit im Ablauf und in der Wirkung der getroffenen Vereinbarungen.
Julian Pfeifers, Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion:„Leider ist dieses Instrument der rechtssicheren und verhandlungsorientierten Konfliktlösung heute nicht mehr allgemein bekannt. Die Bürger lassen somit eine Möglichkeit der eigenverantwortlichen Gestaltung von Beziehungen im direkten Lebensumfeld oftmals ungenutzt. Die Bezirksvereinigung vertritt die Interessen der 23 Schiedsleuten aus Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck. Zur Stärkung des Schiedsamtswesens und damit auch zur Unterstützung dieses Ehrenamtes haben wir eine Änderung zum Haushaltsplan 2021 eingebracht und beschlossen. So wird der jährliche Haushaltsansatz erhöht, um eine weitergehende und intensivere Betreuung durch die Referate Recht und Öffentlichkeitsarbeit realisieren zu können. Das ist eine gute Investition in bewährte und leistungsfähige Rechtsstrukturen in unserer Stadt, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzt."