Werner Wöll, wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion nennt die Aussetzung von Verwaltungsgebühren ein ermutigendes Zeichen an die Gelsenkirchener Wirtschaft zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Gelsenkirchen und zur Belebung der Innenstadtbereiche
Ab dem 1. April 2021 soll über den bislang schon beschlossenen Zeitraum bis Jahresende auf die Gebühren für das Aufstellen von Werbereitern, für das Aufstellen von Tischen und Stühlen in der Außengastronomie und u. a. für das Ausstellen von Waren vor den Ladenlokalen verzichtet werden. Darüber hinaus wird Schaustellern das Aufstellen von Verkaufswagen in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 gebührenfrei gestattet, sofern sie nicht in Konkurrenz zu anderen Veranstaltungen treten.
„Insgesamt geht die Verwaltung von über 210.000 € Mindereinnahmen bei den Gebühren in diesen Bereichen aus. Ein Betrag der unmittelbar den besonders stark von den Corona-Beschränkungen betroffenen Unternehmen zu Gute kommt“, stellt
Wöll fest.
„Wir wollen alles daransetzen, dass das Leben in unseren Innenstadtbereichen nach dem Lockdown wieder möglichst schnell Fahrt aufnimmt. Die Menschen zieht es ins Freie, wie die letzten Tage gezeigt haben. Sie sollen auch zurückfinden in die Innenstadtbereiche und die dortigen Angebote nutzen. Bei allen Vorsichtsmaßnahmen brauchen Unternehmen wie Verbraucher ein Signal des Aufbruchs und eine Perspektive. Beides wird mit dem Aussetzen der Gebühren erreicht“, so
Wöll abschließend.