Stuckmann: Stadtverwaltung muss Investitionen in und für GE möglich machen und nicht verhindern
Dass sich in Gelsenkirchen Investoren im Wege von langwierigen Gerichtsverfahren gegen die Stadt durchklagen müssen, um erst dann durch ein Urteil in die Lage versetzt zu werden, ihre Projekte umzusetzen, zeigt die jüngste Entwicklung an der Emscherstraße in GE-Erle. Jahrelang hat die Verwaltung zusammen mit der SPD-Mehrheitsfraktion hier versucht, den Bau eines neuen modernen Lidl-Marktes zu verhindern. Jetzt hat sich Lidl das Baurecht erstritten und beginnt mit dem Neubau.
Malte Stuckmann: „Bürgerinnen und Bürger waren, genau wie die CDU, schon lange der Meinung, dass der Bedarf für einen neuen und modernen Lebensmitteldiscounter an dieser Stelle besteht. Die Zeiten schmaler Gänge, vollgepackter Regale verbunden mit wenig einladendem Ambiente sind längst vorbei. Überall in unseren Nachbarstädten überarbeiten Lebensmitteldiscounter ihre Präsentationskonzepte und der Wunsch, moderne und attraktive Verkaufsangebote für die Kunden vorzuhalten hat selbstverständlich auch Gelsenkirchen erreicht. Dazu gehört zweifelsohne auch der Neubau von großen neuen Märkten, wie jetzt in Erle. Wenn wir wollen, dass die Zukunft des modernen Lebensmitteleinzelhandels auch in GE stattfindet und nicht nur jenseits unserer Stadtgrenzen zu finden ist, dann können und dürfen wir uns den aktuellen Entwicklungen nicht verschließen.“
Ebenso, wie an der Emscherstraße, hat die SPD gemeinsam mit der Verwaltung die Erweiterung eines Aldi-Marktes an der Braukämperstraße und an der Alfred-Zingler-Straße verhindert.
Malte Stuckmann, CDU-OB-Kandidat: „Auch das Thema Verkaufsflächenerweiterung beschäftigt uns seit langem genauso wie das Thema Neubau von Lebensmittelmärkten. Die Verkaufsflächenerweiterung eines bestehenden Marktes ist aus unserer Sicht immer grundsätzlich dann möglich, wenn sich das flächenmäßig erweiterte Angebot verträglich im Umfeld darstellen lässt und alle formalen Vorgaben wie Stellplatznachweise usw. eingehalten werden. Einzelfallprüfungen dürfen auf keinen Fall bloße “Verhinderungsprüfungen“ sein, sondern müssen ergebnisoffen, den Gesamtumständen gerecht werdend in eine “Ermöglichungsprüfung“ münden. Gerade auch wenn es um die sogenannte Arrondierung von Verkaufsflächen geht, also beispielsweise aus zwei oder drei Standorten eines Anbieters in einem Stadtbezirk ein neuer, großer und moderner Standort mit entsprechender Verkaufsfläche werden soll, dann müssen richtigerweise alle formalen Vorgaben geprüft werden. Aber wenn der Focus auf dem Schwerpunkt Ermöglichung liegt, sehen wir, im Interesse des Angebots und der Sicherstellung von Angebotsvielfalt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, durchaus die Möglichkeit neue Standorte zu entwickeln und Investoren nicht zu vergrämen oder in die Nachbarstädte zu schicken.“
Abschließend stellt
Malte Stuckmann fest: „Wie ich mir Verwaltung vorstelle? Rechtskonform machen statt ideologisch verhindern! Wir wollen zielgerichtete Investitionen für Gelsenkirchen möglich machen - Zukunft braucht Mut und Investoren!“