Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen: CDU begrüßt die geplante Gesetzesverschärfung
Gegen die anfänglichen Vorbehalte der SPD-Justizministerin haben sich die Innenminister um Horst Seehofer (CSU) mit klaren Forderungen durchgesetzt. Schwerer sexueller Kindesmissbrauch soll zukünftig vergleichbar mit einem Totschlag bestraft werden und schneller zu einer Untersuchungshaft führen können.
Monika Kutzborski, CDU-Sprecherin im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, begrüßt dieses Ziel ausdrücklich: "Ein sexueller Missbrauch zerstört die Seele des Kindes, tötet seine Zukunftshoffnungen, seine Kreativität, sein Urvertrauen und seine Bindungsfähigkeit. Die Täter sind keine verwirrten Dummköpfe, sondern gehen sehr gezielt vor, planen die Taten über lange Zeit bis ins Detail und nutzen dafür die modernsten Digitaltechniken. Diese Täter verdienen kein Mitleid, sondern die volle Härte des Gesetzes." Mit der Strafverschärfung alleine ist es aber nicht getan. Die Täter müssen auch ermittelt werden können. Dazu ist eine veränderte Sicht auf den strengen Datenschutz notwendig. "Wenn auffällige Menschen im Umfeld von kleinen Kindern aufgrund des Datenschutzes nicht rechtzeitig gestoppt werden können, stimmt etwas nicht mit den Werten in der Gesellschaft", so
Monika Kutzborski.
Eine Mindestspeicherpflicht für Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung) - angestoßen durch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) - wird von der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und sogar Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) abgelehnt, obwohl die Nutzung der Daten nur aufgrund eines Richterspruchs möglich wäre. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine Verschärfung für möglich. Er schlägt vor, dass die Verbindungsdaten bei einem Verdachtsfall auf Anweisung der Ermittlungsbehörden länger gespeichert werden müssen. Ebenfalls unerlässlich ist eine Identifikationspflicht in sozialen Netzwerken - zumindest gegenüber dem Anbieter des Dienstes. Dies könnte eventuell auch gegen die unsägliche Hetze in den sozialen Netzwerken helfen.
Aber grundsätzlich gilt: Kinderschutz muss vor Datenschutz gestellt werden!