CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Resolution des Rates zur vollständigen Erstattung aller Kosten für Geflüchtete

Rede des Stadtverordneten Markus Karl
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

das Thema „Erstattung aller Kosten für Geflüchtete durch das Land beschäftigt uns schon seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015.
2 Landesregierungen mit unterschiedlicher politischer Zusammensetzung haben bereits versucht, sich mit den Kommunen zu einigen. Bislang aber ohne Erfolg. Wir haben hier im Rat der Stadt Gelsenkirchen bereits mehrfach deutliche Worte dazu gefunden und auch die Sozialdezernenten der besonders betroffenen Kommunen haben erst im Herbst letzten Jahres erneut Alarm geschlagen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die deutlichen Worte von Peter Renzel, Sozialdezernent in Essen und CDU-Mitglied, der erwartet, dass das Land das Lenk-Gutachten ernst nimmt und die Pauschale anhebt.

Wir als CDU-Ratsfraktion teilen den Tenor dieser Resolution, dass die Kosten für Geflüchtete vollständig vom Land erstattet werden müssen. Wir möchten aber nicht unerwähnt lassen, dass es bei uns Unbehagen darüber gibt, wie der Resolutionstext den Weg in den Rat der Stadt Gelsenkirchen gefunden hat. Wir haben es hier nicht mit einer Resolution zu tun, die sich Mitglieder der SPD-Ratsfraktion Gelsenkirchen haben einfallen lassen, um auf die besondere Situation genau hier in Gelsenkirchen zu reagieren.

Nein, diese Resolution ist ein Serienbrief aus dem Büro der SPD-Landtagsfraktion und damit auch ein Stück weit Kommunalwahlkampf. Der Autor ist Thilo Wassem, Referent für Kommunales bei der SPD-Landtagsfraktion. Diesen Resolutionstext gibt es nicht nur hier im Rat, er liegt auch in Dortmund vor und im Oberhausener Rat wird er am Montag diskutiert. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass die Resolution nicht darauf angelegt ist, CDU und Grüne als Antragsteller mitzunehmen. Das sieht man auch daran, dass die SPD den Punkt alleine auf die Ratstagesordnung hat setzten lassen und uns im Nachgang gefragt hat, ob wir uns der Resolution anschließen wollen. Anschließen ist dabei wörtlich gemeint, selbst kleine Änderungswünsche wurden uns nicht zugebilligt. Wir haben aber davon abgesehen, einen eigenen Text einzubringen, es wäre der Sache nicht dienlich und die Intention der Resolution ist richtig.

Nachdem die ehemalige rot-grüne Landesregierung sich sowohl mit dem Haushalt 2016 als auch mit dem Haushalt 2017 dazu entschieden hatte, die Mittel aus der sogenannten Integrationspauschale nicht an die Kommunen weiterzuleiten, hat die NRW-Koalition die Verbesserungen aus dem Haushaltsvollzug 2017 genutzt, um den Kommunen die Integrationspauschale in Höhe von 100 Mio. Euro als Beitrag für die von ihnen in 2018 durchgeführten Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen (§14a des Teilhabe und Integrationsgesetzes).
 
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 entschied der Landtag auf Antrag von CDU und FDP, die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen vollständig an die Kommunen weiterzugeben (§14c des Teilhabe- und Integrationsgesetzes). Diese Mittel können auch für Maßnahmen in 2020 verwendet werden (bis einschließlich November 2020). 49 % dieser Mittel können zudem für die Kosten der Unterbringung und Versorgung von Geduldeten genutzt werden. Durch eine Ausnahmeregelung können die Mittel auch für Kosten durch Geduldete ab dem vierten Monat nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht eingesetzt werden.
 
In der Tat ist es jedoch so, das mit Blick auf die Kostenübernahme für Geduldete eine Regelung bestand hat, die die rot-grüne Vorgängerregierung getroffen hat. Demnach endet die Zahlungsverpflichtung für Geduldete 3 Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Danach stehen die Kommunen in der Finanzierungsverpflichtung.

Die Regelung wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Jäger mit dem Ziel verabschiedet, dass die für Abschiebungen zuständigen Ausländerbehörden sich nachhaltig um die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen kümmern. Im Ergebnis führt dies in Gelsenkirchen zu den in der Resolution beschriebenen Belastungen. Ausgeblendet wird und wurde dabei von der jeweiligen Landesregierung wie strukturiert die Ausreisepflicht durchgesetzt wird bzw. werden kann.

Unabhängig davon hat die Landesregierung unlängst angekündigt, mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Gespräche über die Höhe der genannten Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie die Dauer der Kostenübernahme für Geduldete einzutreten. Diese Gespräche finden derzeit statt. Grundlage hierfür ist das in der Resolution angesprochene Gutachten von Herrn Prof. Dr. Lenk.
 
Ziel ist es, zu einer einvernehmlichen Weiterentwicklung der finanziellen Unterstützung der kommunalen Familie zu gelangen. Unserer Kenntnis nach soll es im Laufe dieses Jahres zu einer grundlegenden Einigung kommen. Federführend ist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit Minister Dr. Joachim Stamp an der Spitze.

Darüber hinaus verfolgt die Landesregierung mit dem Asyl-Stufenplan und der Verlängerung der Verweildauer in den Landeseinrichtungen von 6 auf bis zu 24 Monate das Ziel, möglichst nur noch Personen mit Bleibeperspektive den Kommunen zuzuweisen. Auch durch diese Maßnahme sollen die Kommunen gezielt von Kosten entlastet und eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen für die Integrationsarbeit vor Ort ermöglicht werden. Wir hoffen, dass dies auch so eintreten wird.

Punkt 4 der Resolution, der Hinweis auf die doppelte Integrationsaufgabe der Stadt Gelsenkirchen möchte ich hier nochmal besonders erwähnen. Es ist ein Punkt, den wir hier im Rat bereits mit der einstimmig verabschiedeten Resolution zur Lehrerversorgung an Gelsenkirchener Schulen erwähnt haben. Gelsenkirchen hat den höchsten Sozialindex (100), eine hohe Kinderarmut, Spitzenplatz bei den SGB II-Bedarfsgemeinschaften und wir sind im Rahmen der EU-Ost Zuwanderung besonders gefordert. Für diese immensen Herausforderungen benötigen wir neben weitreichenden Unterstützungsmaßnahmen auch finanzielle Mittel. Insofern sind die 830.000 €, die uns jeden Monat bei der Erstattung der Kosten für Geflüchtete fehlen, für Gelsenkirchen sehr schmerzhaft. Daher stimmen wir der Resolution zu.