CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

CDU: Erhebung von Straßenbaubeiträgen aussetzen

Brosch: Basisausbau ist kostenfrei und Extras kosten extra
Aktuell stehen auf den Tagesordnungen der Bezirksvertretungen die Straßenbauprogramme des jeweiligen Stadtbezirkes zur Beratung an. Fahrbahndecken und Gehwege sollen erneuert und die Beleuchtungsanlagen ersetzt werden. Für die dann ausgeführten Maßnahmen fallen nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Beiträge für die Grundstückseigentümer an, die einige tausend Euro betragen können. Das hält die CDU für nicht sachgerecht und will deshalb die Anwohner vor diesen Beiträgen weitgehend freistellen.
 
Alfred Brosch, Mitglied des CDU-Fraktionsvorstandes: „Viele Straßen im gesamten Stadtgebiet sind in einem sehr schlechten Zustand und müssen dringend saniert werden. Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich alle Aktivitäten, die dazu führen, den öffentlichen Verkehrsraum instand zu setzen und zu halten. Unangemessen und ungerechtfertigt ist aus unserer Sicht aber, die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Erhebung der sogenannten Straßenbaubeiträge nach dem KAG.
 
Für viele Eigentümer sind die hohen Beiträge teilweise nicht zu stemmen und wir sind der Meinung, dass ein Basisausbau des Straßenraumes in der üblichen Form, dazu gehören Fahrbahn, Gehweg und Beleuchtung, für Anwohnerinnen und Anwohner kostenfrei erfolgen muss. Anders mag das aussehen, wenn sich alle Anlieger einvernehmlich darüber verständigen, außergewöhnliche Mehrleistungen und aufwändige Ausstattungen in Anspruch nehmen zu wollen. Dann müssen diese Extras auch extra bezahlt werden.
 
Wir glauben, es ist nicht sachgerecht, die Kosten für den jahrzehntelangen Sanierungsstau auf die Schultern der Anwohner zu verlagern. Wir werden daher beantragen, die Vorlagen, die die genannten Straßenbaubeiträge erheben sollen, nicht abzustimmen. Bereits vor einem Jahr haben wir gefordert, ein Straßenkataster im Zusammenhang mit dem KAG zu erstellen, da die Verkehre sich geändert haben und die Durchfahrt in so mancher ehemaligen Anliegerstraße zum Alltag geworden ist Dazu gibt es bis jetzt keine Ergebnisse. Außerdem ist das KAG ein Landesgesetz und wir wollen die Regelungen auf Landesebene abwarten, bevor wir Entscheidungen über die Erhebung von Anwohnerbeiträgen treffen.“