Wöll: Wir vermissen jegliche Entwicklungsperspektiven
„Die Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept zeigt nach Ansicht der CDU-Ratsfraktion keine Entwicklungsperspektiven auf. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung des Status quo und sieht lediglich für die vorhandenen Bereiche eine Konzentration des Einzelhandels vor. Das ist uns entschieden zu wenig. Wir als CDU-Ratsfraktion werden daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen“, so Werner Wöll, Sprecher im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss. Die CDU-Ratsfraktion war die einzige politische Kraft des Rates, die zu dem Entwurf eine Stellungnahme gegenüber der Verwaltung abgegeben hat. Den darin gegebenen Anregungen wird inhaltlich in keinem Punkt gefolgt. Dies verwundert umso mehr, als vielfach der Wunsch aus der Bevölkerung geäußert wurde in Gewerbe- und Industriegebieten, in denen bereits Einzelhandel vorhanden ist, weiteren Einzelhandel zur Stabilisierung der vorhandenen Nahversorgung zuzulassen. Beispiele hierfür sind u. a. der Dördelmannshof in Ückendorf und die Engelbertstr. und Ewaldstr. in Resse. Die Verwaltung schließt eine Neuansiedlung in diesen Bereichen kategorisch aus. Es gibt lediglich eine Bestandssicherung für die vorhandenen Unternehmen. Völlig unverständlich ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion die abgegeben Stellungnahme der Verwaltung zu den sog. Trödelmärkten an der Willy-Brandt-Allee und der Trabrennbahn. In dem fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept werden zu diesen Veranstaltungen keine Ausführungen gemacht, obwohl sie ebenfalls Bestandteil der Nahversorgung sind. Sie fallen dadurch auf, dass auf ihnen mannigfaltig Neuwaren angeboten werden, die in Konkurrenz zum stationären Einzelhandel der Nahversorgungsbereiche und der zentralen Versorgungsbereiche stehen. Der Hinweis auf ein fehlendes Marktgesetz in NRW, das in dieser Wahlperiode nicht mehr realisiert werden wird, da sich die Koalitionspartner SPD und Grüne im Land nicht auf einen Gesetzentwurf verständigen können, greift zu kurz. Werner Wöll: „Bei den zuvor genannten Trödelmärkten handelt es sich rechtlich um private Märkte. Sie unterliegen den für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe geltenden Vorschriften. So sind u. a. auch die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes einzuhalten. Eine Beschränkung dieser Märkte kann sehr wohl unter verkehrs-, bau- und gesundheitsrechtlichen Gründen erfolgen. Insofern verfängt der Hinweis der Verwaltung auf eine fehlende bodenrechtliche Relevanz nicht. Die fehlenden Ausführungen zu diesen Märkten im vorliegenden im Einzelhandelskonzept ist ein weiterer Grund für unsere ablehnende Haltung.“