OGS-Ausbau ist Erfolg einer richtigen politischen Weichenstellung
Fischbach: „Das Land lässt Gelsenkirchen nicht im Stich, sondern ermöglicht den notwendigen Ausbau“
Die CDU-Ratsfraktion begrüßt, dass zum kommenden Schuljahr alle angemeldeten Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Platz im Offenen Ganztag erhalten sollen. Die von der Verwaltung im Gespräch vom 1. Juli 2026 mit der WAZ genannten 2.400 zusätzlichen OGS-Plätze innerhalb von zwei Jahren sind eine wichtige Entwicklung für Kinder und Familien in Gelsenkirchen. „Dass in Gelsenkirchen innerhalb kürzester Zeit Tausende zusätzliche OGS-Plätze entstehen, zeigt, dass die politische Entscheidung für einen verbindlichen Rechtsanspruch richtig war. Erst dadurch ist die notwendige Dynamik entstanden. Das Land lässt Gelsenkirchen dabei nicht im Stich, sondern schafft die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Ausbau“, erklärt Hobie Fischbach, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Die CDU weist deshalb die Behauptung zurück, Nordrhein-Westfalen lasse die Kommunen bei der Umsetzung allein. Der Rechtsanspruch beruht auf einem Bundesgesetz und richtet sich unmittelbar an die Kommunen. Dennoch übernimmt das Land den mit Abstand größten Finanzierungsanteil. Für das Jahr 2026 stellt Nordrhein-Westfalen 983 Millionen Euro für die Betriebskosten bereit, während der Bund lediglich 29,1 Millionen Euro beisteuert. Seit 2017 ist die Zahl der OGS-Plätze in Nordrhein-Westfalen von rund 307.000 auf etwa 480.000 gestiegen. Mittlerweile arbeiten 96 Prozent der Grundschulen im Ganztag. Dass Gelsenkirchen bis zum kommenden Schuljahr rund 6.600 Plätze anbieten und anschließend weiter ausbauen kann, ist auch Ergebnis dieser verlässlichen Landespolitik.
Vor diesem Hintergrund hält die CDU-Fraktion die anhängige Klage der Stadtverwaltung gegen das Land für das falsche Signal. Wer konstruktiv zusammenarbeiten möchte, sollte den Dialog suchen, statt Zeit, Geld und Energie in eine juristische Auseinandersetzung zu investieren. Beim Konnexitätsprinzip muss zudem der Blick nach Berlin gerichtet werden. Wer auf Bundesebene einen Rechtsanspruch beschließt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Auch der Vorwurf fehlender Qualitätsvorgaben greift zu kurz. Der gemeinsame OGS-Erlass beschreibt die Offene Ganztagsschule ausdrücklich als ganztägige Bildungseinrichtung und enthält Vorgaben zu pädagogischen Konzepten, Kinderschutz, Zusammenarbeit und Qualitätsentwicklung. Zugleich bleibt den Kommunen der notwendige Spielraum für örtlich passende Lösungen. Gerade Gelsenkirchen braucht andere Antworten als eine kleine ländliche Kommune.
Dass die Stadt allen Kindern ein warmes Mittagessen anbieten will, unterstützt die CDU ausdrücklich. Daraus darf jedoch kein Vorwurf gegenüber dem Land konstruiert werden. Nordrhein-Westfalen fördert Plätze und Investitionen und ermöglicht den Kommunen zugleich, eigene Schwerpunkte zu setzen. „Für uns steht fest: Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit und eine gute Betreuung. Dafür benötigen wir Zusammenarbeit statt Schuldzuweisungen und Klagen. Die Fortschritte in Gelsenkirchen zeigen, dass der eingeschlagene Weg funktioniert. Jetzt muss die Unterstützung des Landes genutzt und der Ausbau vor Ort konsequent fortgesetzt werden“, erklärt Fischbach abschließend.