CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Kommunale Wärmeplanung: Rechtspflicht erfüllt – Nutzen fragwürdig

Monika Kutzborski: Die jetzige Wärmeplanung ist ein zahnloser Tiger auf Basis alter Gesetze.

Die CDU-Ratsfraktion hält auch nach dem Beschluss zur Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung an ihrer grundsätzlichen Kritik fest. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat am 23. Juni 2026 den Weg für die Beteiligung der Öffentlichkeit freigemacht. Aus Sicht der CDU handelt es sich dabei vor allem um einen notwendigen Verfahrensschritt, um die derzeit geltenden gesetzlichen Verpflichtungen fristgerecht und rechtssicher zu erfüllen.

„Die jetzige Wärmeplanung ist ein zahnloser Tiger auf Basis alter Gesetze. Und das ist gut so“, erklärt Monika Kutzborski, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion und Sprecherin der Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. „Zahnlos ist der Plan, weil er für die Menschen in Gelsenkirchen keine neuen Verbote, Anschlusszwänge oder verbindlichen Vorgaben begründet. Auf alten Gesetzen basiert er, weil der Bund die maßgeblichen Regelungen zum Heizungstausch und zur Wärmeplanung derzeit grundlegend überarbeitet.“ Die CDU habe in den politischen Beratungen eine klare rote Linie gezogen und sich damit durchgesetzt: Aus der Kommunalen Wärmeplanung dürfen keine neuen Einschränkungen oder Belastungen für Eigentümer, Mieter und Unternehmen entstehen. Die im Plan dargestellten Gebiete und möglichen Versorgungsformen sind keine verbindlichen Vorgaben für die Bürgerinnen und Bürger. Ebenso wenig entsteht daraus ein Anspruch darauf, dass ein Wärmenetz tatsächlich gebaut oder ein bestimmtes Gebiet künftig mit Fernwärme versorgt wird.

„Farbige Flächen auf einer Karte ersetzen weder eine Investitionsentscheidung noch eine belastbare Zusage eines Energieversorgers“, so Kutzborski weiter. „Der Plan schafft kein neues Wärmenetz, garantiert keine bezahlbare Versorgung und nimmt keinem Eigentümer eine konkrete Investitionsentscheidung ab.“ Für die CDU bleibt deshalb fraglich, ob der erhebliche personelle, finanzielle und organisatorische Aufwand derzeit in einem angemessenen Verhältnis zum praktischen Nutzen steht. Viele der aufgeführten Optionen müssen erst noch technisch und wirtschaftlich geprüft werden. Zudem ist bereits heute absehbar, dass der Wärmeplan regelmäßig überarbeitet und an veränderte gesetzliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Dennoch sei es richtig, das begonnene Verfahren nun rechtlich sauber abzuschließen. Gelsenkirchen müsse die aktuell geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben erfüllen und könne nicht auf eine noch ausstehende Neuregelung warten. „Unsere Zustimmung zur Offenlage ist deshalb kein politisches Gütesiegel für den Inhalt“, betont Kutzborski. „Sie stellt sicher, dass die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Einen konkreten Fortschritt bei Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit oder Netzausbau bringt uns dieser Plan allein aber noch nicht.“

Die CDU wird das weitere Verfahren kritisch begleiten. Für alle späteren Maßnahmen gelten aus ihrer Sicht klare Voraussetzungen: Sie müssen technologieoffen, bezahlbar, technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig sein. Jede konkrete Umsetzung bedarf einer eigenständigen politischen Entscheidung. „Entscheidend ist nicht, wie viele Konzepte und Karten erstellt werden, sondern ob am Ende eine sichere und bezahlbare Wärmeversorgung für die Menschen in Gelsenkirchen steht. Daran werden wir alle weiteren Schritte messen“, so Kutzborski abschließend.