Bundeskabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches - Weitere Chance für Gelsenkirchen nach der Einführung des sog. Bauturbos
Wöll: Digitalisierte Verfahren, schnellere Planung und stärkere kommunale Instrumente eröffnen Handlungsspielräume gegen Schrottimmobilien und für bezahlbares Wohnen
Das Bundeskabinett hat am 27.05.2026 eine umfassende Reform des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Die Novelle soll Planungs- und Genehmigungsprozesse modernisieren, digitalisieren und beschleunigen sowie Kommunen stärkere Werkzeuge gegen Verwahrlosung und Problemimmobilien an die Hand geben. Für Gelsenkirchen eröffnen sich damit konkrete Gestaltungsmöglichkeiten.
Werner Wöll, Mitglied der CDU im Ruhrparlament: „Gerade bei Schrottimmobilien sollen Kommunen mehr Rechte erhalten. So soll mit der Novelle ein Vorkaufsrecht für die Kommune entstehen und ein "Instandsetzungsgebot" deutlich leichter ausgesprochen werden können. Auch Enteignungen sollen bei „extremen Missbrauch“ einfacher durchsetzbar werden. Für Gelsenkirchen bedeutet das: Wir können beschleunigt bezahlbaren Wohnraum schaffen, Brachflächen aktivieren und Spekulationen sowie Verwahrlosung zielgerichtet entgegenwirken.“
Die CDU fordert die Verwaltung auf – analog zum bereits gestarteten Bauturbo - zeitnah ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der neuen Maßnahmen vorzulegen. Bestandsaufnahme problematischer Objekte, Priorisierung von Projekten mit sozialem Bedarf, digitale Prozesse flächendeckend einzuführen und Investoren und Investitionen verlässlich zu steuern. „Wichtig ist zudem, dass die Stadt Finanzierungsmöglichkeiten nutzt und Landes- bzw. Bundesförderungen schnell abruft, ohne die kommunalen Finanzen zu belasten“, so Wöll.
Die CDU ist bereit, gemeinsam mit Verwaltung, Bürgern und Investoren die neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und bürgernah zu nutzen.