Gelsenkirchen zündet „Bau-Turbo“
Wöll: Hürden abbauen und Eigenverantwortung stärken
Seit dem 30. Oktober 2025 ist der neue § 246e BauGB in Kraft, um den Wohnungsbau durch verfahrensrechtliche Erleichterungen deutlich zu beschleunigen. „Mit dem heutigen Beschluss des Rates zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung setzen wir ein klares Zeichen gegen Bürokratie und für frei finanzierten Wohnungsbau. Mit der Anwendung neuer Sonderregelungen im Baugesetzbuch wird der „Bau-Turbo“ in der Stadt gezündet“, sagt Werner Wöll, Mitglied der CDU-Fraktion im Ruhrparlament.
„Obwohl wir in Gelsenkirchen keinen Wohnungsmangel haben, ist unser Bestand überaltert. Es wird zu wenig neu gebaut. Besonders vor dem Hintergrund, dass mit Hilfe der sog. „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ 3.000 Wohnungen in den nächsten Jahren vom Markt genommen werden sollen“, führt Wöll weiter aus.
Um modernen Wohnraum nach Standards von 2026 zu schaffen, räumt die Stadt nun bürokratische Hürden beiseite: In Gelsenkirchen entfällt künftig die Pflicht zur Bauberatung vor Antragstellung; sie wird zur Risikominimierung nur noch empfohlen. Auch städtebauliche Verträge sind meist nur bei Großprojekten nötig, was Bauherren massiv entlastet. Ein zentraler Hebel ist die Zustimmungsfiktion: Reagiert die Stadt nicht binnen drei Monaten, gilt ein Projekt als genehmigt. Wöll: „Mit dem Bau-Turbo nehmen wir unnötige Hürden und setzen auf Eigenverantwortung, um Bauprojekte schneller auf die Straße zu bringen.“ Nach einem Jahr wird das Projekt evaluiert, um den Erfolg der Reform zu sichern.
Wöll verbindet den Beschluss mit einem direkten Appell an Investoren: „Die Hürden waren noch nie so niedrig. Wir haben die Rahmenbedingungen geschaffen – jetzt liegt es an Ihnen, in Gelsenkirchen zu investieren.“