Ganztagsbetreuung: Klage gegen das Land NRW ist der falsche Weg
CDU fordert konstruktive Zusammenarbeit statt juristischer Auseinandersetzung beim OGS-Ausbau
„Die Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen, gegen das Land Nordrhein-Westfalen Klage einzureichen, ist aus unserer Sicht ein undankbares politisches Signal zur falschen Zeit“, erklärt Hobie Fischbach, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gelsenkirchen, zu dem Umstand, dass die Stadtverwaltung Gelsenkirchen im Zusammenhang mit dem OGS-Rechtsanspruch das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beruht auf einem Bundesgesetz und richtet sich unmittelbar an die Kommunen. Das Land ist nicht der Verursacher dieses Anspruchs. Trotzdem kommt das Land seinen Verpflichtungen vollumfänglich nach.“
Nordrhein-Westfalen hat den Offenen Ganztag in den vergangenen Jahren erheblich gestärkt. Seit 2017 ist die Zahl der OGS-Plätze landesweit von 307.000 auf rund 480.000 gestiegen, 96 Prozent der Grundschulen arbeiten bereits im Ganztag. Für das Jahr 2026 stellt das Land 983 Millionen Euro für die Betriebskosten bereit, während der Bund lediglich 29,1 Millionen Euro beisteuert. Damit trägt das Land den mit Abstand größten Finanzierungsanteil.
Somit muss das Land dort bei der Finanzierung einspringen, wo der Bund eine Leistung bestellt hat. Vor diesem Hintergrund halten wir es für politisch fragwürdig, nun ausgerechnet das Land zu verklagen. Vor allem wenn man zusammen arbeiten möchte. „Wenn es um das Konnexitätsprinzip geht, muss der Blick nach Berlin gerichtet werden. Wer einen bundesweiten Rechtsanspruch beschließt, muss ihn auch auskömmlich finanzieren. Gerade Mitglieder der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, wie der Gelsenkirchener SPD-Abgeordnete Markus Töns könnten doch für die Interessen der Kommunen wie Gelsenkirchen werben. Genau dafür setzt sich das Land NRW auf Bundesebene schon ein“, sagt Fischbach.
Für die CDU vor Ort steht fest: Der Rechtsanspruch muss umgesetzt werden. Eltern und Kinder in Gelsenkirchen brauchen Verlässlichkeit. Wir erwarten daher von der Verwaltung, dass sie ihre Kräfte auf die praktische Umsetzung konzentriert, klare Prioritäten im Haushalt setzt und den Dialog mit dem Land sucht. Eine Klage bindet Zeit, Geld und Energie, die wir für den Ausbau vor Ort benötigen. Die immensen Leistungen des Landes müssen nun genutzt werden.
Die Ausgestaltung des Offenen Ganztags erfolgt in Nordrhein-Westfalen über einen gemeinsamen Erlass, der flexible und vor Ort umsetzbare Lösungen ermöglicht. Zusätzliche gesetzliche Detailregelungen würden aus unserer Sicht eher neue Bürokratie schaffen als den Ausbau beschleunigen. Unser Ziel ist ein starker, verlässlicher Ganztag mit guter Qualität für alle Kinder in Gelsenkirchen. Dafür braucht es Zusammenarbeit statt Konfrontation.