CDU Ratsfraktion Gelsenkirchen

Mögliche Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl

Karl: Verwaltung hat im Ältestenrat keinen genauen Termin genannt
„Die genaue terminliche Festsetzung des Stichwahltermins am 1. Juni hat die Verwaltung trotz Nachfrage eines Teilnehmers im Ältestenrat nicht genannt“, erklärt Markus Karl, Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion.
 
„Ich selbst habe an dieser Sitzung des Ältestenrats teilgenommen. Die Verwaltung hat hier erklärt, dass ein eventuell nötig werdender Stichwahltermin berücksichtigt sei, damit die konstituierende Ratssitzung am 16. Juni stattfinden könne. Daraus ergab sich für mich aber noch lange nicht die Schlussfolgerung, die Stichwahl am 1. Juni durchzuführen, sondern als Wahltermin den Pfingstsonntag, also 14 Tage nach der Kommunalwahl, ins Auge zu fassen. Ein Abweichen von der gesetzlich vorgeschriebenen zweiwöchigen Frist war kein Thema. Der Erlass der Bezirksregierung wurde mit keinem Wort erwähnt.“
 
Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion bedeutet die Verkürzung auf eine Woche bis zum Stichwahltermin insbesondere für die Briefwähler eine erhebliche Benachteiligung. Bedingt durch den Feiertag am 29. Mai (Christi Himmelfahrt) müssten diejenigen, die ein verlängertes Wochenende wegen des Brückentages am Freitag zu einem Kurzurlaub nutzen wollen, bereits bis Mittwoch, den 28.05.2014, die Briefwahlunterlagen beantragt und abgegeben haben. Auch für die Verwaltungsmitarbeiter bedeutet die verkürzte Frist eine besondere, vermeidbare Herausforderung, da nur vier Arbeitstage wegen des Feiertages zur Verfügung stehen. Das ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass im Regierungsbezirk Münster von 75 Kommunen nur Gelsenkirchen den Stichwahltermin auf den 1. Juni vorgezogen hat.